Letschin ArrayZehn Jahre lang keine Grundsteuer B zahlen: Wenn es nach der CDU-Fraktion geht, soll das für Bauwillige möglich sein, die sich in der amtsfreien Gemeinde niederlassen wollen. Sie reichte einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindevertretung ein.
Würde sich künftig ein Häuslebauer in der amtsfreien Gemeinde Letschin - auf einem kleinen, 400-Quadratmeter-Grundstück - niederlassen, spart er bei Erlass der Grundsteuer B für zehn Jahre 1000 Euro. Das hat die Gemeinde errechnet, als der Antrag der CDU-Fraktion einging. In dem Antrag heißt es: "Aus statistischen Berichten zur demografischen Situation wissen wir um die hohe Abwanderung aus Brandenburg. Um der Situation entgegenzusteuern, Menschen zu halten beziehungsweise anzusiedeln schlagen wir vor, bauwillige Leute in der Gemeinde Letschin von der Grundsteuer B für zehn Jahre zu befreien."
Diese Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücke n und deren Bebauung von Gemeinden und Städten erhoben. Berechnet wird sie über einen Hebesatz, den die Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung erlässt. In Letschin ist dieser Hebesatz allerdings jetzt schon viel niedriger als der Landesdurchschnitt. Statt bei 380 Prozent liegt er in der Gemeinde lediglich bei 300 Prozent.
Für die Gemeindekasse brachte die Grundsteuer B im vergangenen Jahr 242 460 Euro. Die Umlagegrundlage des Landes lag jedoch viel höher und zwar bei 308 023 Euro. Der Grund: Das Land legt einen höheren Hebesatz zu Grunde, wenn Umlagen zu errechnen sind, die die Gemeinde z. B. an den Kreis zu zahlen hat. "Die Grundsteuer zu erlassen ist nach meiner Auffassung keine geeignete Maßnahme, um die Rahmenbedingungen für einen Zuzug der Leute zu verbessern", steht für Bürgermeister Michael Böttcher fest. Einerseits würde nur eine kleine Gruppe einen Vorteil daraus ziehen, obwohl jeder Grundstückbesitzer die Steuer zahlt, sagte er. In den vergangenen fünf Jahren registrierte die Gemeinde 68 "grundsteuerpflichtige Zugänge". - "Der Effekt wäre also verschwindend gering."
Andererseits befürchtet Böttcher, dass sich durch einen Erlass der Grundsteuer die Differenz zur Umlagegrundlage weiter erhöht. "Wenn wir an dieser Stelle weniger einnehmen, wirkt sich das an einer anderen Stelle aus", hob Böttcher hervor.
Nichts desto trotz begrüßten er und andere Fraktionen die Idee, Maßnahmen zu entwickeln, um den demografischen Wandel zu bewältigen. "Mir gefällt der Antrag insofern, als dass er eine Diskussion anregt", sagte etwa Jutta Lieske von der SPD-Fraktion. Sie brachte sogleich andere Vorschläge ein, die man in der Gemeinde einführen könnte - so wie Essengeld für Kinder oder den sogenannten Babytaler. Das sind kleine Geschenke, mit denen viele Brandenburger Kommunen angesichts sinkender Einwohnerzahlen ihre Neugeborenen begrüßen. "Außerdem wäre es schön, wenn wir alle gemeinsam überlegen und uns einbringen", so Jutta Lieske. Die SPD-Politikerin schlug einen "Topf der Ideen" vor, in dem auch jeder Bürger seine Vorschläge anbringen kann.
Bürgermeister Michael Böttcher regte an, dass sich die Ausschüsse weiter mit dem Thema beschäftigen sollen.
Grundsteuer wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für die Grundstücke (Grundsteuer B) erhoben und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grundsteuer auf Antrag erlassen werden. Näheres regelt das Grundsteuergesetz. Diese Regelung ist besonders interessant für Besitzer von Objekten, die dem Denkmalschut z unterliegen. Wenn hier die Kosten höher sind als die Erträge, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Erlass. Weitere (kostenlose) Informationen zu diesem Thema erteilen Vereine und Institutionen, die sich mit dem Denkmalschutz befassen, wie z.B. die Interessengemeinschaft Bauernhau s (IGB).

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