Seelow (moz) 223 Kinder werden derzeit im Landkreis Märkisch-Oderland in Pflegefamilien betreut. Ständig werden potenzielle Pflegefamilien gesucht. Die Verantwortung ist groß. Der Pflegekinderdienst des Kreises prüft in einem langwierigen Verfahren die Eignung und begleitet Pflegeeltern.
Es dürfte kaum Eltern geben, die nicht auch mal Probleme mit ihren Kindern haben. Doch man kennt seine Sprösslinge, weiß sie zu nehmen, kennt deren Eigenheiten und Grenzen. Wie hoch ist jedoch die Verantwortung für das Wohl von Kindern, denen man nur auf Zeit eine Familie bietet? Die Fälle, die Nicole Thiele und ihre fünf Mitarbeiter in der zuständigen Fachabteilung beim Jugendamt auf den Tisch bekommen, sind nie gleich. Es gibt auch kein Schema dafür, wann warum Kinder aus dem Umkreis ihrer Eltern herausgelöst werden, weil deren Wohl gefährdet ist. Selten kommen Eltern oder Alleinerziehende von selbst und bitten im Jugendamt um Hilfe. Weitaus häufiger bauen sich Probleme auf, ist das Jugendamt häufig in den Familien, bis Eltern letztlich einen Antrag auf Pflegebetreuung stellen.
Ehe ein Kind aus einer Familie gelöst wird, liegt oft ein langer Prozess hinter den Beteiligten. Ohne den Einsatz von Pflegefamilien bliebe diesen Kindern ein Heranwachsen in häuslicher und familiärer Atmosphäre verwehrt. Die Verantwortung, die Pflegeeltern übernehmen, ist enorm.
„Wer sich dieser Aufgabe stellt, hört auf, privat zu sein“, gesteht Nicole Thiele. Denn potenzielle Pflegeeltern müssen sich faktisch komplett durchleuchten lassen. Grundvoraussetzung ist, dass sie keinen Eintragung im Führungszeugnis haben, dass sie gesundheitlich und psychisch und er Lage sind, solch eine Aufgabe zu übernehmen und dass sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse leben. Nach diesen Grundvoraussetzungen gibt es in mehreren Gesprächen noch viele andere Dinge, die im Vorfeld von Pflegepatenschaften zu erfüllen sind. Drei Mitarbeiterinnen stehen Pflegeeltern in Strausberg, zwei in Seelow und eine in Bad Freienwalde zur Seite. Es finden mehrere Einzelgespräche und auch Gruppenseminare statt, in denen Pflegeeltern auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Sie müssen sich bewusst sein, dass ihre Kinder auf Zeit anders sind. Vernachlässigungen, Entwicklungsstörungen, mangelnde Versorgung – das sind Alltagsprobleme, die vor allem in Kitas und Schulen von Erziehern und Pädagogen wahrgenommen werden. Sehen sie das Wohl des Kindes gefährdet, wenden sie sich an das Jugendamt. Der Allgemeine Soziale Dienst entscheidet über die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. 140 gibt es derzeit im Kreis. Sie betreuen 223 Kinder. Sie alle brauchen eine besondere Fürsorge. Deshalb ist auch wichtig, dass Pflegeeltern wissen, wie viel zusätzliche Zeit sie investieren müssen. „Menschen, die sich nach all diesen Vorgesprächen und Informationen für diese Aufgabe entscheiden, motiviert vor allem der Aspekt, dass sie aktiv helfen wollen“, weiß Nicole Thiele. „Ihren Einsatz kann man nicht hoch genug schätzen.“
Jedes Jahr führt das Team des Pflegekinderdienstes zwei Bewerbungsrunden durch. Im vergangenen Jahr fanden sich 27 neue Pflegeeltern. Nicht alle bleiben dabei. Auch das sei völlig legitim, sieht es Nicole Thiele. Denn selbst die oft monatelange theoretische Vorbereitung kann die praktische Umsetzung nicht ersetzen. Erst, wenn das lange Prozedere durchlaufen ist und Pflegeeltern sich die Übernahme einer Pflegekinderschaft vorstellen können, gibt es den ersten Kontakt mit einem Kind. Welches das sein wird, weiß zu Beginn des Bewerbungsverfahren niemand. In akuten Problemfällen gehen Kinder in eine sogenannte Bereitschaftspflege. Auch die wird Menschen gesichert, die sich der Aufgabe stellen, nur eben von vornherein in begrenztem Zeitrahmen.
Pflegeelternschaft ist auch nie mit einem Adoptionsverfahren zu verwechseln, betont Nicole Thiele. A und Ob bleibe die Aufgabe, das Kind irgendwann in seine Familie zurückzuführen. So sieht es das Gesetz vor. Viele entscheidende Dinge für das Kind – Schulbeginn, Operationen usw. – entscheiden meist weiter die leiblichen Eltern. Auch das muss Pflegeeltern klar sein. Fröhliches Kinderlachen oder die auch nach einer Pflegeschaft anhaltenden liebevollen Kontakte sind für Menschen, die diese Aufgabe übernehmen, die eigentliche Motivation. Eine, die Kindern eine Chance gibt.
l Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen. Voraussetzung ist im Wesentlichen der Nachweis einer allgemeinen und fallbezogenen Eignung für die Aufgabe
l Die Pflege kann in verschiedenen Formen vorliegen, angefangen bei unterstützenden Besuchen bis hin zur Vorbereitung einer Adoption (Ausnahme). In jedem Fall ist die Bereitschaft notwendig, sich auf die Besonderheiten des Einzelfalls (des Kindes mit allen Beteiligten) einzulassen.
l Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis bei den leiblichen Eltern, sofern das Sorgerecht nicht entzogen und auf einen Vormund übertragen wurde.
l Pflegeeltern haben, wenn das Pflegeverhältnis längerfristig angelegt ist, die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Sie sind berechtigt, den Arbeitsentgelt eines Minderjährigen zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs- , Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen (zum Beispiel Kindergeld) für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. Das Familiengericht kann eine andere Regelung treffen.
l Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts können auch Alleinstehende sowie gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern Kinder aufnehmen.
Informationen beim Pflegekinderdienst des Landkreises unter Tel. 03341 354 933, E-Mail an: jugendamt@landkreismol.de, Betreff: Pflegeeltern, Homepage www.maerkisch-oderland.de.
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