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Berlin (dapd) Der Rechtsstreit zwischen der S-Bahn-Berlin GmbH und dem Land Berlin um die Vergabe eines Teils des S-Bahn-Verkehrs ab 2017 muss möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Das habe der Vergabesenat des Berliner Kammergerichts am Donnerstag deutlich gemacht, berichtet die "Berliner Morgenpost" (Onlineausgabe). Wegen der langen Dauer eines solchen Verfahrens rieten die Richter dem Land den Angaben zufolge dringend dazu, ein neues, weniger kompliziertes Vergabeverfahren auf den Weg zu bringen.
Denn bevor nicht der Auftrag für die S-Bahn GmbH oder einen anderen Betreiber erteilt ist, könnten die dringend benötigten neuen Wagen nicht beschafft werden, mit der der Gewinner der Ausschreibung die Ringbahn und drei Zubringerlinien befahren soll. Der Senat hatte die Teilausschreibung im Juni 2012 beschlossen. Der Vertrag soll ab 15. Dezember 2017 für 15 Jahre gültig sein. Nach Ablauf sollen die Betreiber aber für 15 weitere Jahre verpflichtet sein, einen gewarteten Fahrzeugpark zur Verfügung zu stellen, auch wenn dann ein Konkurrent den Betrieb übernehmen sollte. Die S-Bahn ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn.
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