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Ulrich Thiessen 27.01.2012 19:53 Uhr

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Markovs Gegner formieren sich

Potsdam (MOZ) Brandenburg steht vor einem juristischen und politischen Novum: Rund zwei Dutzend aktive und ehemalige Minister und Staatssekretäre könnten das Land auf Schadensersatz verklagen. Auslöser des noch internen Aufstandes sind neue Anforderungen an die Fahrtenbücher der Politiker und daraus resultierende Nachzahlungen.

Alle Fahrtenbücher der Dienstwagen von Ministern und Staatssekretären der vergangenen fünf Jahre sind neu überprüft worden. Finanzminister Helmuth Markov (Linke) informierte alle entsprechenden Politiker und Spitzenbeamte in diesem Monat über mögliche Mängel und machte sie auf Nachforderungen der Finanzämter aufmerksam. Die Meldung der jeweiligen Namen an die einzelnen Finanzämter stehe unmittelbar bevor, heißt es.

Gleichzeitig hat sich eine Runde ehemaliger Minister sowie ehemaliger und aktiver Staatssekretäre in dieser Woche darauf verständigt, eventuelle Nachforderungen der Finanzämter vom Land einzuklagen. Koordinator der Aktion ist der ehemalige Chef der Staatskanzlei, Clemens Appel (SPD). Aus der derzeitigen Ministerriege gehört niemand dem Kreis an. "Aber sie sind gut mit uns vernetzt und werden unsere Erfahrungen später nutzen", so ein Mitglied des Zirkels.

Was eigentlich geschehen ist, war auch für die Betroffenen nur schwer verständlich. Finanzminister Markov hatte Anfang letzten Jahres, als der damalige Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) über eine private Urlaubstestfahrt mit einem Dienstwagen gestolpert war, alle Fahrtenbücher überprüfen lassen. Die gute Nachricht: Alle Überprüften hatten ihre privaten Fahrten korrekt abgerechnet und bezahlt.

Der Teufel steckt jedoch im Detail der Dienstfahrten. Laut Finanzministerium müssen bei Dienstfahrten seit Mitte des letzten Jahrzehnts ganz genau Grund der Fahrt und beispielsweise der jeweilige Gesprächspartner eines Treffens angegeben werden. Dieser Teil der Fahrtenbücher wird von den Fahrern verantwortet. Das Finanzministerium, das für die Dienstfahrzeuge verantwortlich ist, räumt ein, dass die Fahrer erst im Zuge der Überprüfung 2011 auf diese Anforderungen aufmerksam gemacht worden waren.

Trotzdem, so das Haus Markov, gelten die Fahrtenbücher rückwirkend als steuerrechtlich fehlerhaft. In diesem Fall zählt nicht mehr die kilometergenaue Abrechnung der Privatfahrten, sondern eine Regelung, der zufolge ein Prozent des Listenpreises zu zahlen ist. Diejenigen, die viel unterwegs sind, aber beispielsweise in Potsdam wohnen und deshalb keine langen privaten Wege mit dem Dienstwagen am Tagesanfang oder -ende aufweisen, müssten erhebliche Nachzahlungen leisten. Von bis zu 1000 Euro pro Monat ist die Rede. Die Betroffenen argumentieren, dass das Finanzministerium durch die fehlende Schulung der Fahrer verantwortlich ist. Sie kündigen Schadensersatz an.

Dabei stützen sie sich auf ein Gutachten, dass die Staatskanzlei bereits im vergangenen Jahr anfertigen ließ, um Markov von seinem Vorhaben abzuhalten. Die Staatskanzlei, deren Chef Albrecht Gerber (SPD) ebenfalls als Betroffener gilt, konnte gestern nicht erklären, wie viel das Gutachten kostete sowie ob und auf welcher Grundlage es den potenziellen Prozessgegnern des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt wurde.

Unabhängig davon herrscht über Parteigrenzen von SPD, Linker bis zur CDU die Meinung vor, dass das Finanzministerium den Fehler bei der Fahrtenbuchführung auf seine Kappe hätte nehmen und eventuelle Steuernachzahlungen begleichen sollen, statt private Rechtsstreitigkeiten im Kabinett zu provozieren.

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