Fürstenwalde (moz) Ihren 31. Geburtstag hat Katja Ahrensdorf am Sonnabend mal lieber nicht gefeiert. Die Fürstenwalder Hartz-IV Empfängerin brachte nämlich just an diesem Tag ihr viertes Kind zur Welt. Leon ist gesund – so weit, so schön. Weniger schön für Katja Ahrensdorf ist, dass der Landkreis und das Sozialgericht ihren Antrag auf Hilfe zur Anschaffung eines Geschwisterkinderwagens abgelehnt haben. Sie solle das Baby mit einem Tragetuch nehmen, legte ihr das Sozialgericht in einem Hinweis nahe, bevor über einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen die Hartz-IV-Behörde –den Landkreis Oder-Spree – entschieden wurde.
Katja Ahrensdorf hatte nach Geburt ihres dritten Kindes am 8. April 2009 einmalige Leistungen für Baby-Erstausstattung in Höhe von 523 Euro bekommen. Die beiden älteren Kinder sind acht und vier Jahre alt, leiden allerdings unter Allergien wie Fructose- und Laktose-Intoleranz, vertragen also zum Beispiel keine Milch. Für das kommende vierte Kind beantragte die Mutter erneut Beihilfe für eine Baby-Erstausstattung, außerdem für Schwangerschaftsbekleidung. Sie bekam für ersteren Zweck 355 Euro und für die Bekleidung 200 Euro. Gegen diesen Bescheid ging Katja Ahrensdorf in Widerspruch – sie bat um Geld für einen Geschwisterkinderwagen. Denn die einjährige Tochter läuft bisher nur kleine Strecken, sagt sie, außerdem sei sie nach zwei Geburten eingeschränkt, so ihr Freund Michael Willner. Er ist der Vater der beiden kleinen Kinder, lebt aber nicht mit Katja Ahrensdorf zusammen. Er geht arbeiten – bei einem gemeinsamen Haushalt bestünde für die junge Mutter kein Leistungsanspruch.
Auch Katja Ahrensdorfs Widerspruch wurde abgelehnt. Mit Hilfe ihres Anwalts Jens-Olaf Zänker versuchte die Fürstenwalderin nun vor dem Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die den Landkreis als Hartz-IV-Behörde zwingen sollte, ihr ein Darlehen von 164,77 Euro zu gewähren. Denn Katja Ahrensdorf hatte schon einen Geschwister-Kinderwagen bestellt. „Ich kann ja nicht warten, bis ein Gericht entschieden hat, es gibt Lieferfristen“, argumentierte sie. Eine Anzahlung von ca. 70 Euro sei geleistet. Wie wird der Rest bezahlt? „Das weiß ich nicht“, sagte Katja Ahrensdorf gestern.
Denn das Sozialgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Der Landkreis hatte argumentiert, die 335 Euro müssten reichen, um preisgünstige Kinderkleidung und einen Geschwister-Kinderwagen zu erwerben. Dem schloss sich das Gericht an. Nach Ansicht von Anwalt Jens-Olaf Zänker ist damit die Argumentation ausgewechselt worden, weil von den Anschaffungskosten für den Wagen nicht die Rede war.
Das Gericht führte in seiner Begründung der Ablehnung außerdem aus, für das dritte Kind, die einjährige Tochter, könne ja ein Zweitkindersatz für den Kinderwagen, erhältlich für 65 Euro, angeschafft werden. Und die Konzeption des Sozialgesetzbuchs II – also Hartz IV – sehe sehr wohl vor, dass man auch mal Geld ansparen könne.
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