Potsdam (moz) Das Land Brandenburg hat bei der Besetzung des Chefpostens im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin nach Einschätzung des Arbeitsgerichts Potsdam gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Landesumweltamt habe sich nicht für den bestgeeigneten Kandidaten entschieden, rügten die Richter. Sie gaben der Klage eines Bewerbers statt, der im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt worden war. Das Auswahlverfahren muss wiederholt werden.
Seit gut zwei Jahren gibt es ein Gerangel um den Chefposten im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die Stimmung im Haus soll schlecht gewesen sein, als im Mai 2008 bekannt wurde, wer dem in den Ruhestand verabschiedeten Eberhard Henne folgt. Die Forstbeamtin Constanze Knape machte das Rennen. Viele hatten stattdessen einen ausgewiesenen Naturschutz-Experten als Leiter des fast 1300 Quadratkilometer großen UNESCO-Reservats im Norden Brandenburgs erwartet.
Wenig überzeugend klang seinerzeit die einzige öffentlich bekannt gewordene Begründung für die umstrittene Personalentscheidung. Der Chef müsse „nicht der Beste bei der Differenzierung von Käferarten“ sein, sondern vor allem Kommunikationstalent und Verhandlungsgeschick mitbringen, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums.
In der Ausschreibung wurde jemand gesucht, der die „nachhaltige Gebietsentwicklung“ organisiert, der die „Umsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele“ überwacht, der Forschungsvorhaben koordiniert und sich mit Biotop- und Artenschutz auskennt. Dr. Martin Flade, seit 2004 im Landesumweltamt Leiter des Referats „Grundsätze und Koordinierung Großschutzgebiete, Naturparks“, bewarb sich um die Stelle. Als studierter Landschaftsplaner bringt der 51-Jährige auch einen Hochschulabschluss in der geforderten Fachrichtung mit.
Insgesamt gingen sechs Bewerbungen für die Stelle ein. Lediglich zwei Kandidaten wurden zum Gespräch vor einer Auswahlkommission eingeladen. Martin Flades Bewerbung blieb schließlich unberücksichtigt. Das Landesumweltamt bevorzugte die Mitbewerberin. Im Auswahlverfahren beurteilte das Amt die Qualitäten der Kandidaten mit Hilfe eines komplizierten Punktesystems. Auch ein Gespräch vor einer Kommission floss in die Bewertung ein. Am Ende wurde festgestellt, dass beide Kandidaten gleichauf lägen. Mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz erhielt die Frau den Zuschlag.
Martin Flade klagte dagegen. Er monierte, das Verfahren sei „nicht offen und objektiv geführt“ worden. Nun bekam er in erster Instanz Recht. Das Land sei „zu unrecht von einem Qualifikationsgleichstand ausgegangen“, heißt es im Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam. Mit Verweis auf das Grundgesetz stellten die Richter fest: „Nur der bestgeeignete Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle hat einen Besetzungsanspruch.“ Das Recht auf Chancengleichheit sei verletzt worden. Das Land wird dazu verurteilt, seine Auswahlentscheidung „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu treffen“.
In der schriftlichen Urteilsbegründung listen die Richter eine ganze Reihe von Rechtsverstößen sowie „schwerwiegende Verfahrensfehler“ auf. So soll die Spitze des Umweltamts bereits vor dem abschließenden Votum der Auswahlkommission ihre Entscheidung für Constanze Knape dem Personalrat mitgeteilt haben.
Bei der Punktevergabe im Auswahlverfahren sei die Erfahrung von Martin Flade als Referatsleiter nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht verwies darauf, dass der Kläger seit 1994 als Referatsleiter arbeitet, seine Mitbewerberin jedoch erst seit 2005 Oberforsträtin ist. Als wegen fehlender Dokumentation „nicht nachvollziehbar“ stuft das Gericht die Bewertung der Auswahlgespräche ein. Und noch einen „eklatanten Verfahrensfehler“ nennt das Gericht: Der Präsident des Umweltamtes als Vertreter des Arbeitgebers hatte Flade vor dem Auswahlgespräch dessen Beurteilung zugestellt. Dazu nahm Flade wiederum schriftlich Stellung. Dass diese Stellungnahme im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt worden sei, verstoße ebenfalls gegen das in Artikel 33 des Grundgesetzes geregelte Recht der Chancengleichheit beim Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Das Umweltministerium in Potsdam wollte am Mittwoch keinen Kommentar zu dem Urteil abgeben. „Wir werden uns die Begründung des Gerichts genau anschauen und dann entscheiden, wie es weitergeht“, sagte Pressesprecherin Alrun Nüßlein.
Constanze Simon leitet nicht mehr das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit Verwaltungssitz in Angermünde. Sie wechselte auf eigenen Wunsch zurück... mehr
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Um den Chefsessel im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wird gestritten. Nachdem die Forstbeamtin Constanze Knape Mitte Mai als neue Leiterin eingeführt... mehr
