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Dorfkonsum wird erst nach 500-Jahr-Feier abgerissen

Spremberg (DDP) . Der alte Dorfkonsum im Spremberger Ortsteil Weskow soll erst nach der 500-Jahr-Feier abgerissen werden. Vor Beendigung des dreitägigen Festes am 12. September seien keine Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Cottbus geplant, teilte am Mittwoch der stellvertretende Landrat des Spree-Neiße-Kreises, Olaf Lalk (CDU) mit. Im Übrigen werde die Kreisbehörde keinen exakten Termin für die mögliche Zwangsräumung der dreiköpfigen Familie Manteufel und auch keinen genauen Abrisstermin kommunizieren, hieß es.

Ursprünglich sollte der Abriss des alten Dorfkonsums bereits ab Mittwoch (8. September) erfolgen. Bei den weiteren Planungen sei jedoch das Fest zum 500. Jubiläum der Ersterwähnung des Dorfes im Jahr 1510 berücksichtigt worden, sagte der stellvertretende Landrat. „Wir wollten uns die Feierlichkeiten nicht durch die schlechteste aller Lösungen im Streit um den alten Dorfkonsum trüben lassen und haben um Aufschub der unpopulären Aktion gebeten“, sagte am Mittwoch der Weskower Ortsvorsteher Ingo Miersch (SPD).

Nach den Worten des Ortsvorstehers ist die getroffene Entscheidung zum Abriss für die meisten der rund 900 Einwohner des Spremberger Ortsteils völlig unverständlich und bedauerlich. Besonders die älteren Leute im Dorf seien enttäuscht, weil die einzige Einkaufsstelle für sie bereits seit mehreren Monaten geschlossen habe. Auch während des Jubiläumsfestes soll der über 15 Jahre währende Streit um den alten Dorfkonsum eine Rolle spielen. Eine Einwohnerin wolle am Sonntag bei der Abschlussveranstaltung sogar ein Lied über den unsäglichen Nachbarschaftsstreit vortragen.

Der Streit über den Abriss des alten Dorfkonsums schwelt bereits seit mehreren Jahren. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 1999 müssen Laden und Wohnhaus abgerissen werden. Der Nachbar des Dorfkonsums hatte gegen die zu geringe Abstandsfläche eines Zusatzbaus geklagt und Recht bekommen. Die Familie weigert sich, freiwillig auszuziehen. Sie verweist auf eine fehlerhaft erteilte Baugenehmigung der Kreisbehörde und fordert angemessenen Schadenersatz.

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