Potsdam (dpa) Der Landtag hat sich gestern erstmals mit dem von der Regierung vorgelegten neuen Ladenöffnungsgesetz befasst. Nach dem Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung muss künftig nach einem verkaufsoffenen Sonntag ein Ruhesonntag folgen. Pro Monat dürfen die Geschäfte höchstens an zwei Sonntagen öffnen. Ausnahmen sind zum Beispiel für Bäckereien möglich. Hintergrund für die Änderungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende 2009 die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen als verfassungswidrig erklärte und damit das Berliner Ladenöffnungsgesetz verwarf.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Verstöße künftig schärfer geahndet werden. Bei einer rechtswidrigen Ladenöffnung kann künftig ein Bußgeld von 5000 statt bislang 500 Euro fällig werden. Das neue Gesetz soll im November in Kraft treten und bereits für die diesjährige Adventszeit gelten. Zuvor muss es jedoch vom Landtag beschlossen werden.
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