Frankfurt (Oder) (dpa) Ein Zollbeamter ist am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Speditionsangestellter muss wegen gewerbsmäßiger Bestechung ebenfalls für vier Jahre ins Gefängnis, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Angeklagten hätten ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Die Männer haben nach Auffassung des Gerichts in 123 Fällen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim Transfer ausländischer Waren über Polen nach Deutschland hinterzogen. Dem Fiskus entstand laut Anklage ein Schaden von mehr als 1,8 Millionen Euro.
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