Potsdam (DDP) Für Schäden durch Wölfe hat das Land im vergangenen Jahr über 20.000 Euro gezahlt. 14 Tierhalter erhielten Geld, wie Umweltministerin Anita Tack (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte. Insgesamt seien zwischen 2007 und Ende 2010 rund 39.000 Euro an Entschädigungen überwiesen worden. Die Zahl der betroffenen Bauern stieg ständig an. Waren 2007 den Angaben zufolge drei Tierhalter entschädigt worden, so waren es 2008 schon fünf und 2009 dann zehn.
Mit Abstand am stärksten betroffen ist Tack zufolge der Landkreis Spree-Neiße, wo seit 2007 insgesamt 15 Schadensfälle auszugleichen waren. Die Entschädigungssumme habe sich dort auf über 20.000 Euro belaufen.
Laut EU-Norm können derzeit Wolfsschäden an Nutztieren bei gewerblichen Tierhaltern bis zu einer Höhe von 7.500 Euro innerhalb von drei Steuerjahren je Betrieb ausgeglichen werden. Bisher wurde dieser Höchstbetrag Tack zufolge in Brandenburg noch nicht überschritten. Sie kündigte eine Richtlinie des Landes an, um auch höhere Schadenssummen begleichen zu können.
Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen Wildgehege so eingezäunt sein, dass Wölfe nicht eindringen können. Tierhalter sollten Tack zufolge ihre Gehege durch Elektrozäune von mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Maschendrahtzäune mit einer Mindesthöhe von 120 Zentimetern schützen. Die Zäune müssen tief in den Boden eingelassen werden, damit sich Wölfe nicht durchgraben können.
Seit März ist Tack zufolge die Beachtung der empfohlenen baulichen Schutzmaßnahmen Voraussetzung für den Erhalt von Ersatzleistungen. Weil die Umstellung der Tierhaltung auf ein vor Wölfen sicheres Zaunsystem aber Jahre dauern werde, zahle das Land nur bei groben Verstößen keine oder eine niedrigere Entschädigung.
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