Potsdam (moz) Kommunen können den Winterdienst künftig auch dort auf Anwohner übertragen, wo es keinen befestigten Gehweg gibt. In dieser Woche hat die rot-rote Landesregierung die dazu nötige Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) beschlossen.
Mehr Aufgaben für Grundstückseigentümer: Das Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Straßengesetzes beschlossen. Demnach müssen Anlieger künftig auch unbefestigte Wege räumen.
Laut Gesetz sind Kommunen berechtigt, Anliegern öffentlicher Straßen den Winterdienst für Gehwege, die an ihr Grundstück grenzen, zu übertragen. Für nicht angelegte Gehwege gilt das bislang nicht. Trotzdem gibt es in der Straßenreinigungssatzung unzähliger Kommunen eine entsprechende Regelung. Die aber ist überhaupt nicht wirksam, stellte das Potsdamer Verwaltungsgericht im vergangenen Dezember klar. Eine solche Regelung entspricht nämlich nicht dem landesweiten Straßengesetz, konkret dem Paragrafen 49a, argumentierten die Richter. Das höherrangige Recht sei ausschlaggebend.
Das Urteil sorgte für heftige Verwirrung. Viele Kommunen fielen quasi aus allen Wolken. Weil es zuvor in Brandenburg kein verwaltungsrechtliches Urteil zu der Problematik gab, galt dort jahrelang: Anlieger, vor deren Grundstück es keinen Gehweg gibt, müssen stattdessen einen Streifen am Fahrbahnrand von Schnee und Eisglätte befreien.
Schließlich klagte ein Mahlower (Teltow-Fläming) gegen den Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, weil er sich weigerte, einen 1,20 Meter breiten Fahrbahnstreifen wie einen Gehweg zu behandeln. Die Potsdamer Richter gaben ihm recht.
Wie in Mahlow gibt es auch in vielen weiteren Gemeinden in Brandenburg nicht angelegte Gehwege. Stattdessen grenzt eine Straße direkt an die Grundstücke. „Dennoch ist die Bevölkerung darauf angewiesen, auch im Winter bei Schnee und Eis begehbare Wege vorzufinden, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können“, erklärt Regierungssprecher Thomas Braune den Entschluss des Kabinetts, den entsprechenden Paragrafen des Straßengesetzes nun zu ändern. „Den Gemeinden wird damit erlaubt, für Straßen ohne Gehweg zu bestimmen, dass der Fahrbahnrand von Schnee und Eis befreit werden muss.“ Eine Satzung dürfe künftig regeln, dass Anlieger auf einem ausreichend breiten Streifen entlang ihrer Grundstücksgrenze den Winterdienst durchführen müssen. „Den betroffenen Eigentümern steht es frei, diese Pflicht auf Dritte zu übertragen“, sagt Braune.
„Angesichts der strengen Winter in den vergangenen Jahren sind Verbesserungen für Fußgänger dringend notwendig“, kommentiert Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) das Ergebnis der Kabinettssitzung am Dienstag. „Die Änderung des Gesetzes schafft mehr Rechtssicherheit sowohl für Kommunen als auch für Bürger. Diese können sich darauf verlassen, dass auch im Winter begehbare Wege zur Verfügung stehen.“
Vogelsänger kündigt an, dass der Gesetzentwurf jetzt in den Landtag geht. „Mein Ziel ist es, noch vor der Sommerpause die erste Lesung zu erreichen.“
Die betroffenen Kommunen dürfte der Einsatz des Ministers freuen. Schließlich wollen sie wohl kaum auf den vom Gericht festgestellten Winterdienst-Verpflichtungen sitzen bleiben. Einen erweiterten Winterdienst könnten viele Kommunen gar nicht schultern. Dazu fehlt ihnen das Geld. Deshalb hatte sich der Städte- und Gemeindebund bald nach dem Urteil bei Minister Vogelsänger für die Gesetzesänderung stark gemacht. „Nur so kriegen die Kommunen Rechtssicherheit“, begründete Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. Reihenweise geänderte Straßenreinigungssatzungen würden keinen Sinn machen, weil die Kommunen dann für den Winterdienst mehr Aufwand betreiben müssten. Angesichts leerer Kassen müssten die Gebühren für die Bürger entsprechend steigen. (Mit Adleraugen)
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