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21.02.2012 16:56 Uhr - Aktualisiert 21.02.2012 17:35 Uhr

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Karlsruhe kippt Hamburger Nichtraucher-Gesetz

Karlsruhe (dpa) Regelungen zum Nichtraucherschutz müssen gleichermaßen für Restaurants und Bierkneipen gelten. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, müssen Restaurantbetreiber die gleichen Möglichkeiten zum Einrichten von Raucherräumen haben wie die Betreiber von Schankwirtschaften. Die Richter erklärten in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

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  Karlsruhe meint: Regelungen zum Nichtraucherschutz müssen gleichermaßen für Restaurants und Bierkneipen gelten. © dpa

 

Nach der bundesweit einmaligen Regelung durften in Hamburg reine Schankwirtschaften getrennte Raucherräume einrichten, Speisegaststätten hingegen nicht. Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Bis zu einer Neuregelung dürfen nun auch Speisegaststätten in der Hansestadt getrennte Raucherräume einrichten.

 

Geklagt hatte ursprünglich die Betreiberin der Gaststätte in einem Autohof an der Autobahn 7. Bärbel Uliczka wollte den neben der Gaststube gelegenen "Clubraum" zum Raucherraum erklären. 80 Prozent ihrer Gäste seien Lkw-Fahrer; fast alle seien Raucher. Zudem könnten die Fahrer problemlos auf raucherfreundlichere Lokale in den umliegenden Bundesländern ausweichen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. "Ich habe mit Freude vernommen, dass es noch ein Gericht gibt, das unser Grundgesetz schützt", sagte Uliczka am Dienstag.

 

Die Hamburger Gesundheitsbehörde will die Gerichtsentscheidung nun prüfen. "Sie wird eine Regelung anstreben, die die begründeten Interessen der Nichtraucher ernst nimmt und gleichzeitig die Entscheidung des BVG aufnimmt und berücksichtigt", sagte der Sprecher des SPD-Senats, Christoph Holstein.

 

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Hamburg prüft Schadenersatzansprüche gegen die Stadt, wie Hauptgeschäftsführer Gregor Maihöfer sagte. Viele Betriebe hätten schließlich schon vor Inkrafttreten der jetzt beanstandeten Regelung in Nebenräume für Raucher investiert. "Diese Ausgaben (...) erwiesen sich weitgehend als nutzlos."

 

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sieht den Gerichtsbeschluss als "schallende Ohrfeige" für die frühere schwarz-grüne Landesregierung. "Wir haben bereits damals auf die rechtlichen Risiken des faulen politischen Kompromisses der Koalitionäre von CDU und GAL hingewiesen", teilte Fraktionsvize Martin Schäfer mit. Die GAL-Fraktion forderte jetzt per Bürgerschaftsantrag ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Dieses sei in der Koalition mit der CDU nicht durchsetzbar gewesen.

 

Bereits 2008 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass die Wirte von Eckkneipen ("getränkegeprägte Kleingastronomie") ihren Gästen das Rauchen erlauben dürfen, wenn eine Rauchverbotsregelung auch sonstige Ausnahmen zulässt. Möglich bleibt hingegen ein striktes Rauchverbot für Gaststätten ohne jede Ausnahme, wie es in Bayern und dem Saarland besteht. Eine vergleichbare Regelung wie in Hamburg gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht.

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