Berlin (MOZ) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einrichtung einer Jungenschule grundsätzlich für zulässig erklärt. Es wies damit am Mittwoch die Revision des Landes Brandenburg gegen einen entsprechenden Antrag zurück. Die Fördergemeinschaft für Schulen in Freier Trägerschaft, die dem katholischen Geheimorden Opus Dei nahesteht, hatte im Jahre 2006 den Aufbau eines reinen Jungengymnasiums in Potsdam beantragt, was vom Bildungsministerium wiederholt abgelehnt worden war.
Der Geschäftsführer des Vereins, Horst Hennert, begrüßte die Entscheidung als "Sieg für das Elternrecht". Er kündigte einen baldigen neuen Antrag für die Schule an. Diese könne 2014 oder 2015 an den Start gehen.
Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) bedauerte das Urteil. Die gemeinsame Erziehung von Mädchen und Jungen sei von zentraler Bedeutung für das Land, sagte sie. Sie kündigte an, zunächst die schriftliche Begründung des Urteils prüfen zu wollen.
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