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Patienten müssen sich bei Arzneimitteln umstellen

Berlin (dpa) Zum Monatswechsel an diesem Freitag müssen sich erneut viele gesetzlich Krankenversicherte auf neue Arzneimittel einstellen. Bei der Techniker Krankenkasse mit ihren mehr als acht Millionen Versicherten gelten Rabattverträge für mehr als 20 Wirkstoffe, darunter so weit verbreitete wie Acetylcystein oder Budesonid. Mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen hatten zudem angekündigt, ihre rund acht Millionen Versicherten zum 1. Februar mit neuen Rabatt-Arzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe zu versorgen.

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Oft gibt es verschiedene Mittel mit demselben Wirkstoff. Die Apotheker müssen dann das Mittel abgeben, für das die Kasse mit einem Hersteller den Preisnachlass verabredet hat. Seit dem 1. April 2007 sind sie dazu verpflichtet. Bereits zu Beginn des Jahres traten bei vielen Kassen neue Rabattverträge in Kraft.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Millionen Patienten müssen im Laufe der Jahre immer wieder umgestellt werden, wenn alte Rabattverträge auslaufen und neue in Kraft treten." Gerade chronisch kranke und ältere Menschen, die Form und Farbe ihrer Tabletten genau kennen, seien bei neuen Präparaten oft verunsichert. Persönliches Engagement der Apotheker sei nötig.

"Die Patienteninteressen, etwa bei der Lieferfähigkeit der Hersteller, müssen beim Abschluss von Rabattverträgen immer absolute Priorität haben", mahnte Becker. Absetzen sollten verunsicherte Patienten ihre Medikamente in keinem Fall auf eigene Faust.

Die Rabattverträge bringen in vielen Fällen auch den Patienten Einsparungen. Denn bei den Rabatt-Arzneimitteln kann jede Kasse für jedes Präparat die normale Zuzahlung verlangen, die Zuzahlung auf 50 Prozent absenken oder ganz darauf verzichten.

Nach DAV-Angaben sparen die Versicherten ab 1. Februar bei jedem dritten Rabatt-Arzneimittel Geld gegenüber ihrer Krankenkasse ein. Es gelten bei diesen Mitteln entweder Ermäßigungen oder Befreiungen von der Zuzahlung. Bei den anderen zwei Dritteln wird hingegen die volle Zuzahlung von mindestens fünf, höchstens zehn Euro fällig.

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