25.01.13 19:10 Berlin/Brandenburg
Land prüft Rauchmelder-Pflicht für Haushalte
Alle Leserkommentare geben ausschließlich die persönlichen Ansichten und Meinungen des Autors wieder und sind keine redaktionelle Meinungsäußerung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt die Redaktion keinerlei Gewähr. Ihre Kommentare können Sie online unter moz.de und die-mark-online.de lesen.
Kommentar schreiben
Schließen
37 Kommentare
16.02.2013 22:06:29
Olaf F
Um den Sinn der Einbaupflicht?
Diese Haarspalterei bringt nix. Der Sinn ist eben der, die allgemeine Sicherheit zu erhöhen um ihm Ernstfall Menschenleben zu retten. Da dies auf freiwillige Basis nicht geht, muss dem Nachdruck verliehen werden. Die Menschen denken erst ans Unglück, wenn es zu spät ist.
Leider kann dies auch nur bei Neubauten konsequent durchgesetzt werden.
Das freiwiligen Argument zieht auch nur schwach. Wenn sie nämlich in einem Mehrfamilienhaus wohnen, bringt es nur bedingt einen Vorteil, weil da dann eben nur 30 oder 40 % einen haben. Der im 4.Stock hat einen eingebaut, der im 2. nicht. Macht wenig Sinn.
Und hier unter den Schreibern ist doch jemand dabei, der die Vorteile aus eigenenr Erfahrung darlegt. Mehr braucht es nicht.
"bei uns hat es -zig Jahre nicht gebrannt" ist ja wohl das Naivste, was man als Dikussionsgrundlage einbringen kann. Genauso wie "wer Rauchmelder hat, geht leichtsinniger mit Leben und Material um"
Das können Statistiken sicher leicht widerlegen.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
30.01.2013 22:53:21
Thomas Klein
Unfassbar
@ Katrin Mechtel , dann schreiben Sie bitte mich nicht an und lesen dies mal http://www.moz.de/service/weiteres/richtlinien-fuer-kommentare/
... und wer ist wir? Sie !
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
30.01.2013 21:40:14
Katrin Mechtel
@"Thomas Klein" - Ist das nicht genug mit Ihnen?
Noch haben Bürger eine Meinungsfreiheit, die wir uns im Osten hart erkämpft haben. Und wer diese nutzt und niemanden beleidigt, darf auch gehört werden. Wer will denn wissen, wer Sie wirklich sind und wie Sie richtig heißen? Niemand, denn ich sehe hier kein Interessenten.
Wenn Sie nun daher kommen und Leute, die sich Ihnen gegenüber abwenden gelöscht haben wollen, dann ist das allerhand.
Warum bleiben Sie nicht auf Ihrer eigenen Internetseite? Hier wollen Sie als Erster stehen, und schreiben immer wieder irgend was. Jeder soll Sie bemerken. Das ist doch nun wirklich durchsichtig genug.
Ich will dieser Rauchmelder auch nicht, ob freiwillig oder nicht. Soll ich jetzt auch gelöscht werden?
Ich möchte nicht, dass Sie mir antworten. Sie dürfen mich in Ruhe lassen.
Katrin Mechtel
------------------------------------
0.01.2013 19:52:49
Theo
Is ja Werbung pur,
nö, dass möchte wir nicht.
In unserem Block hat es seit 60 Jahren weder gequalmt noch gebrannt. Außer unser Hausmeister mit seiner Piepe, macht oft dicke Luft.
Wozu was Gesetzliches, wenn man so was gar nicht braucht?
Und Werbung und diese Türverkäufer, wie der Herr Klein hier, lehnen wir ab. Gut, dass uns andere Leute warnen, vor solchen Provitgeiern.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
30.01.2013 21:22:03
Thomas Klein
Beleidigungen und Unwahrheiten muss ich mir doch nicht gefallen lassen
@Theo Beleidigungen und Unwahrheiten muss ich mir doch nicht gefallen lassen
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
30.01.2013 19:52:49
Theo
Is ja Werbung pur,
nö, dass möchte wir nicht.
In unserem Block hat es seit 60 Jahren weder gequalmt noch gebrannt. Außer unser Hausmeister mit seiner Piepe, macht oft dicke Luft.
Wozu was Gesetzliches, wenn man so was gar nicht braucht?
Und Werbung und diese Türverkäufer, wie der Herr Klein hier, lehnen wir ab. Gut, dass uns andere Leute warnen, vor solchen Provitgeiern.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
29.01.2013 22:20:13
Thomas Klein
Rauchwarnmelderpflicht wäre nicht nötig, wenn dies freiwillig dokumentiert wird
@der Holgo , den Sinn versteht jeder, der sich mit dem Wissen und Nutzen von Rauchwarnmelder fachlich und vor allem persönlich auskennt sowie über hinreichend gutes Wissen verfügt und ggf. über Erfahrungen verfügt. Wir können uns wir Spatzen über Gesetze aufregen, doch ändern tut dies absolut nichts, weil der Einzelne nicht die Macht hat. Querdenken und vor allem richtig Handeln, das ist die Lösung zur eigenen Sicherheit. Denn darauf kommt es hauptsächlich an.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
28.01.2013 14:22:49
der Holgo
@Thomas Klein
Es geht nicht um den Sinn von Rauchmeldern, sondern um den Sinn der EinbauPFLICHT. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und solange hier so blind aneinander vorbeigeredet wird, wird es wohl zu keiner Einigung kommen.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
28.01.2013 13:33:53
Thomas Klein
Zum Sinn von Rauchwarnmelder in Wohnungen
@Otto Püschel: Leider hat nicht jeder die Einsicht und die Kenntnis über den Sinn von Rauchwarnmelder in Wohnungen, wieviel Leid im Falle eines Brandes und durch die Verrauchung von Wohnungen bis zur Totalsanierung dieser , einschließlich der Löschwasserschäden auftreten.
Wer im Unfallkrankehäusern Menschen als Betroffene anspricht oder sich per Google Alert informiert, kennt weit mehr Gründe als ich hier aufschreibe. Gerade deshalb, weil es immer Menschen gibt, die gegen alles sind in Bezug auf Rauchwarnmelder, werden mit den Landesbauordnungen früher oder später zu tun haben. Gerade die Brandrauchprävention ist neben dem Einsatz von Rauchwarnmelder so wichtig. Denn, dass Vorbeugen ist immer besser als ein Leid, oder etwa nicht?
Mit freundlichen Güßen
Thomas Klein
Dipl.-Ing./ Projekt-Initiator (ehrenamtlich) G-SRME www.rauchmeldererfassung.org
Kontakt zwecks Hilfe zur Selbsthilfe : g-srme@gmx.de oder
gern auch per Skype: thomas-klein-berlin
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
28.01.2013 11:36:26
Otto Püschel
Gegen Pflicht für Rauchmelder in Privatwohnungen
Deutschland hat sich selbst verpflichtet, die Anzahl von zig Tausenden Gesetzen sensu lato abzubauen, und nur dort noch zuzulassen, wo sie zeit- und sachgemäß sind. Zusammenfassungen sind dabei gewollt.
Tatsächlich werden es aber immer mehr Vorschrfiten!
Jedes neue Gesetz oder Veränderungen jeglicher Art bei bestehenden Gesetzen kosten dem Bund bzw. dem betreffenden Bundesland sehr viel Geld. Der Bund und die meisten Kommunen leiden unter einer desolaten Finanzsituation. Berichte der Rechnungshöfe über Geldverschwendungen in Größenordnungen bis zum jüngsten Tag werden kaum noch wahr genommen.
Sollte das Bundesland Brandenburg in einem Landesgesetz Pflichten bzgl. von Überwachungstechnik in Privatwohnungen für die Kommunen festlegen, so muss gleichzeitig - entsprechend dem Konnexitätsprinzip, eine Gegenfinanzierung für Personal und Sachkosten gewährleistet werden!
Wenn die Kosten der Unterkunft abermals steigen, trifft dies den Bund, die Bundesländer und die Kommunen. Insgesamt wären einige Millionen Euro notwendig. Die ALG-II-Bezüge müssten angeglichen werden; neue Klagen sind vorprogrammiert.
Die Mietspiegel und die Mieten bei Neuvermietungen steigen usw.
Es ist richtig, wenn darauf verwiesen wird:
- dass kein belastbares Zahlenmaterial samt Fallbeschreibungen vorliegen, um daraus berechtigte und nachvollziehbare Gründe, entsprechend Artikel 13 Grundgesetz, für eine OBJEKTIVE Gefahrenabwehr oder gar für eine OBJEKTIVE Gefahr im Verzug für ALLE Privatwohnungen der Bürger des Landes Brandenburg abzuleiten
sowie
- dass die Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Brandgefahren, beginnend in der Schule, vernachlässigt bzw.eingestellt werden und gleichzeitig den Bürgern, als Wohnungsbesitzer oder -eigentümer, das Recht bei der Gefahrenerkennung abgesprochen wird.
Und, es ist offensichtlich: die Wohnung wird zum Labor von Politikern und kommerziell ausgerichteten Interessengruppen erklärt.
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden
28.01.2013 00:50:27
Sepp Träthner
und noch etwas...
Als Gegenargumente werden hier eigentlich nur 2 Dinge benannt:
1. Art. 13 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung und
2. eventuell drohende Mieterhöhungen
zu 1. Art 13 GG
Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen, sich in seiner Privatsphäre frei entfalten zu können.
Wer bitte wird durch einen Rauchmelder, und eventuell noch durch einen Handwerker, der max. einmal pro Jahr für etwas zwischen ein paar Minuten und einer halben Stunde die Wohnung nach Anmeldung betreten muss, daran gehindert, sich in seiner Privatsphäre frei zu entfalten?
Der gleiche Mieter muss doch z.B. auch den Klempner bei einem Mangel an seiner Toilette in die Wohnung lassen, oder den Ableser, der die Zählerstände ablesen muss, um eine korrekte Abrechnung der Verbrauchskosten zu ermöglichen, oder den Vermieter, welcher einfach nur überprüfen will ob alles in der Wohnung in Ordnung ist, nachdem er ein Gerücht gehört hat, dass da irgendetwas in der Wohnung nicht in Ordnung sei...
Diese Argumentation mit Art. 13 GG in diesem Zusammenhang hier ist einfach nur lächerlich.
Und wer ernsthaft denkt, dass mit den Rauchmeldern auch gleichzeitig noch Richtmikrophone und Kameras in der Wohnung installiert werden um ihn zu überwachen, der sollte seine TV-Prioritäten überprüfen und einen Arzt wegen Verfolgungswahn aufsuchen.
zu 2.
habe ich bereits genug geschrieben... (siehe weiter unten)
Kommentar schreiben
Als Bedenklichen Kommentar melden