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Kritik an Polizeivorgehen bei Protesten gegen „Pro Deutschland“

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1 Kommentar

20.07.2010 23:17:26

Berlin-Besucher

Polizeivorgehen war richtig

Eine Kritik am Vorgehen der Polizei zeigt ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Jeder der Blockierer hat eine Straftat begangen, die gegen das Versammlungsgesetz verstößt, dessen entsprechender Paragraph lautet:
 
 "§ 21 Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
 
 Eigentlich sollte also jedem, der den Parteitag von pro Deutschland zu verhindern versuchte, ein Gerichtsverfahren gemacht werden.


Neueste Kommentare

25.05.2012 15:13:32 Karl Jobig

BIO-Gas

25.05.2012 15:08:04 Angermünder

@NON SIUS

25.05.2012 15:01:20 Lars Wendland

Einfach nur 2 Spuren und alle haben was davon!

25.05.2012 14:58:27 Mein Name

so what?

25.05.2012 14:46:42 Marco Habeck

man hat verhindert des man sich organisiert



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