19.07.10 17:54 Berlin/Brandenburg
Kritik an Polizeivorgehen bei Protesten gegen „Pro Deutschland“
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1 Kommentar
20.07.2010 23:17:26
Berlin-Besucher
Polizeivorgehen war richtig
Eine Kritik am Vorgehen der Polizei zeigt ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Jeder der Blockierer hat eine Straftat begangen, die gegen das Versammlungsgesetz verstößt, dessen entsprechender Paragraph lautet:
"§ 21 Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Eigentlich sollte also jedem, der den Parteitag von pro Deutschland zu verhindern versuchte, ein Gerichtsverfahren gemacht werden.
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