01.07.11 22:16 Berlin/Brandenburg
Attacke am Friedhofszaun: MOZ-Fotograf misshandelt
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123 Kommentare
15.08.2011 01:55:06
Gast
Was gilt eigentlich
das Recht am eigenen Foto?
Auch eine Trauergemeinde hat ein Recht auf Abschied vom Verstorbenen (ohne explizierten Hinweis aud Nichtöffentlichkeit der Beerdigung) und ihre ungestörte Abschiednahme.
Wir sind wirklich ein Land des Bildjournalismus geworden, in dem jeder sein mobiles Gerät auf Unfälle richtet und es an die Zeitung übermittelt.
Das dann noch die MOZ dabei mitmacht und hier auf Mitleid abfährt ist schon ein erstaunlich trauriges "Bild" unser Gesellschaft geworden.
Qualitätsjournalismus sieht leider anders aus, und der läst in der letzten Zeit immer weiter zu wünschen übrig.
Berichtet doch mal was wirklich journalistisch ausgeklügelt und wirklich Bedeutendes, das fehlt und als Leser ungemein! Da kommen die Friedhofsberichte und die heimliche Aufnahme von Trauernden leider gar nicht mehr gut an.
Journalisten unterscheiden sich wesentlich von Papparazi.
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06.07.2011 23:16:05
Herr Kollege
Ach wie lustig
Kommentarformulare sind mir so fremd, dass ich die "Titel"-Zeile doch glatt für eine Frage nach der gewünschten Anrede gehalten habe. Wunderte mich schon, dass das von solcher Bedeutung sei, dass man darauf zwingend eine Antwort geben müsste.
Mea Culpa
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06.07.2011 23:10:21
Kollege
Herr
Was die Wachmänner getan oder nicht getan haben - ihr Artikel lässt darüber kein Urteil zu. Daher möchte ich hier nur einen Tatbestand untersuchen: "Vergehen am journalistischen Handwerk"
- Überschrift: Vielleicht täte man gut daran mal zu schauen, in welchem journalistischen Kontext das Wort Misshandlung sonst so gebraucht wird. Es ist ein starkes Wort für eine schmerzende Schulter und ein blutiges Knie.
- "sichtlich unter Schock" - ich gratuliere ihnen zu ihrer medizinisch geschulten Beobachtungsgabe.
- Toll, dass der Bericht von Frau Sandow nicht nur einfühlsam, sondern "sehr einfühlsam" war. Sie wird sich über das Lob freuen.
- Es ist natürlich auch sehr einfühlsam von Frau Sandow, aus einem fehlenden Hinweis in einer Zeitungsanzeige darauf zu schließen, dass sie herzlich eingeladen ist, ein paar Fotos von der Trauerfeier zu machen. Eine vorhergehende Absprache mit der Familie/Friedhofsverwaltung - in der journalistischen Praxis wird hier gerne das Telefon zur Hilfe genommen - wäre auch zu viel der Einfühlsamkeit gewesen.
- Aus "Pietätsgründen" haben Frau S. und ihr Fotograf gewartet bis die Traueraction losgeht. Sehr pietätvoll. In der wichtigen Vorbereitungsphase wäre es höchst schändlich gewesen, sich als Vertreter der Presse kurz vorzustellen.
- Die Männer trugen "dunkle Sonnenbrillen"? Das sind die Schlimmsten. Wobei auch die mit hellen Sonnenbrillen schon kritisch sind. Und vorstellen tun sie sich auch nicht, sowas.
- "Erst außerhalb des Geländes holt Horn seinen Fotoapparat aus der Tasche." Weil es natürlich tooootal pietätvoll ist, eine Veranstaltung von der man verwiesen wurde, über/durch den Zaun zu fotografieren.
- "Dann geht alles ganz schnell" - ärgerlich. Einem freundlichen Hinweis bitte das Fotografieren zu unterlassen, wäre Herr Horn sicherlich mit einem verständnisvollen Kopfnicken nachgekommen. Diese Männer sind bestimmt einfach ohne Ankündigung über ihn hergefallen. Der Zeuge wirkt in höchstem Maße glaubwürdig.
- Natürlich kann der Leser nicht anders als mit dem kopfschüttelnden Herrn Horn übereinzustimmen, dass dieser Vorfall auf der Prioritätenliste der Polizeiwache Halbe Stadt nach ganz oben gehört hätte.
- Gestatten Sie mir die Frage, so am Rande, ob der genannte Experte/Rechtsanwalt auch die Interessen von Herrn Horn, der Redaktion oder des Verlages vertritt. "Der Fotograf hätte alle Rechte gehabt, vor dem Friedhof so viel zu fotografieren, wie er wolle." Herr Horn hatte ja womöglich nur vor, ein Foto der parkenden Autos der Trauergemeinde zu schießen. Wäre ein tolles Symbolfoto geworden.
- Apropos Foto. Herr Horn muss ja äußerlich einen gar entsetzlichen Eindruck gemacht haben nach diesem Übergriff. Die bildliche Dokumentierung seines Zustandes hätte de Geschichte doch eigentlich schön abgerundet. UNd der Glaubwürdigkeit dieser Zeilen wäre es nebenbei auch noch ganz gut bekommen.
Frau N., da ich ein bisschen was darüber weiß, wie es in Redaktion so abläuft, halte ich es durchaus für möglich, dass sie relativ wenig für die Tonart ihres Artikels können. Denn wenn die MOZ in eine glorreiche Schlacht zur Verteidigung der Pressefreiheit zieht, dann reden ja gerne mal ein paar Leute mit, wie das alles formuliert zu sein hat.
Gratulation. Habe es bisher unterdrücken können journalistische Beiträge zu kommentieren. Aber mir war langweilig. UNd dieses PRachtexemplar eignete sich irgendwie für eine Premiere.
Grüße aus einer fernen fernen Stadt
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06.07.2011 12:12:46
Josef Lenden
Nicht in Ordnung
Wer unter meinem Namen hier als User auftritt und mir Worte von Gewalt in den Mund/Feder legt ist nicht nur außerhalb jeglicher Gesellschaftsordnung, sondern muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Hier grüße ich mit Sicherheit nicht mehr sehr freundlich.
Josef Lenden
Stadtverordneter
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06.07.2011 11:00:07
Astrid
Wer Rechte von Privatmenschen mit Füßen tritt....
Wer gegen den ausdrücklichen Willen von Privatmenschen meint, für eine Veröffentlichung in einem Medium fotografieren zu wollen und sich derart hartnäckig benimmt, hat es nicht anders verdient als seine Kamera abgenommen zu bekommen.
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05.07.2011 22:48:43
sdfgh
@peter-warum verstoßen sie gegen gesetze?
warum fotografieren sie auch wenn es nciht erlaubt ist? wenndie polizei recht gab,dann wird es auch recht sein. auch wenn die band vielleicht auf ihrer seite steht werden es die besucher sicherlich nicht,denn sicherlich wollten diese nciht,dass sie sie fotografieren und die bilder veröffentlichen. ich kann nicht verstehen,dass ausgebildete journalisten versuchen das recht u brechen obwohl sie wissen dass sie nicht im recht sind und keine bilder machen dürfen. warum macht man sowas? ich weiss auch,dass ich nicht stehlen darf und ich mache es deshalb auch nicht. wenn ja,dann mache ich mich strafbar-so einfach ist das
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05.07.2011 22:29:47
Peter
Habe meine Kamera immer noch nicht wieder ....
Ging mir Ähnlich. Beauftragt UND Akkreditiert zu einem Konzert hier im Dorf.
Also Bühnenfotos für die Band, Alles andere für die Lokale Presse.
Trotz Presseweste und Presseausweis wurde mir vom Sicherheitsdienst
die Kameratasche nebst Kamera Gewaltsam Abgenommen.
Die Herzugerufene Polizei gab den Wachfritzen Recht.
Gut war die Reaktion der Bands: Haben sofort aus Solidarität das Konzert abgebrochen.
Ist also kein Einzelfall!
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05.07.2011 22:14:59
Lars
Mein Mitleid für den Fotografen
hält sich leider in Grenzen. Und ich glaube nicht, dass als die Pressefreiheit festgelegt wurde, dass man da vor allem an die Bespitzelung von Trauernden gedacht hat...
Man sollte sich eher fragen, wieso überhaupt ein Wachdienst vor Ort nötig war, sowas gehört ja nicht gerade zur Standard-Ausstattung einer Beerdigung.
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05.07.2011 20:13:11
gast
es denkt keiner nach
ich frage mich ob die moz sich gedanken darüber macht, wie es der familie geht, die diese sachen event. liest.
darüber macht sich keinen einen kopf!!!
es wird auch nicht hinterfragt warum eine sicherheitsfirma vor ort war! das wird alles unter den teppich gekehrt.
fr. schadow schrieb sie möchte einen einfüllsamen berichte schreiben, warum? in der moz stand bisher nur, eine randnotiz im berliner teil und die traueranzeige. alle anderen berichte stehen in den berliner zeitungen.
wir werden sehen was noch so ans licht kommt.
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05.07.2011 20:09:19
Bernd aus Frankfurt
Der unschuldige Fotograf
Der Vorfall, wie er auch immer ablief ist traurig und es möchten die zuständigen Stellen ermitteln. Aber Recht und Gesetz gelten für alle Bürger, auch für Fotografen.
Laut Friedhofssatzung der Stadt Frankfurt Oder (gültig auch für Güldendorf) ist das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen untersagt, gemäß § 5 Abs. 3 d.
Jetzt frage ich mich wie das Foto der Grabstelle zustande kam ohne das Betreten des Geländes. Von außen ist es nicht möglich.
Soviel zur Rechtsstaatlichkeit des Fotografen.
Eine Entschuldigung des Fotografen bzw. der MOZ für diese Aufnahme, auf der auch noch die Innenschriften zu lesen sind, wäre angebracht.
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