Samstag, 26. Mai 2012

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15.07.11 23:21 Berlin/Brandenburg
Der Aldi unter den Fegern: Ein Berliner hebelt Schornsteinfeger-Monopol in Brandenburg aus

Angesichts der leider oftmals unsachlichen Diskussion schließen wir die Kommentare für diesen Text.

163 Kommentare

28.08.2011 21:24:40

Heinz Bothe

@Betroffener

Kann es sein, dass Sie unter Verfolgungswahn leiden ?
 Im übrigen ist das jetzige Schornsteinfegergesetz nicht von 1937, aber das wissen Sie eigentlich selber.
 @Herrn Heilmann
 Ihre Aussage zum Thema TWMUELER erscheinen mir glaubwürdig.

28.08.2011 19:59:55

Betroffener

Kaminputzeranmaßung XV

@ Redaktion
 
 Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
 kann es sein, dass Sie von der Kaminputzerinnung unter Druck gesetzt worden sind, um kaminputzerkritische Fakten und Tatsachen nicht zu veröffentlichen?
 Da Sie auch meine Stellungnahme nicht veröffentlichen, die Zeugenaussagen beinhaltet, die meine Angaben bestätigen, bzw. begründen, muss ich von diesem Sachverhalt ausgehen.
 Herr Boyes von London Times, hat mit seinen Feststellungen anscheinend nicht übertrieben, im Gegenteil.
 Hierzu der Deutschland-Korrespondent der London Times, Roger Boyes
 Zitat: "Schornsteinfeger: ein Berufsstand, der in allen anderen europäischen Ländern langsam ausstirbt. Nicht so in Deutschland. Dank der mafiösen Strukturen des Verbandes, der sich immer noch auf ein 1937 unter Himmler eingeführtes Gesetz beruft, dürfen diese zwielichtigen, schwarzgewandeten deutschen Glückssymbole jederzeit in ihre Wohnung eindringen und Ihren Schornstein inspizieren- selbst wenn Sie gar keinen haben. Die Kosten: 130 Euro pro Besuch. Na dann: Glück auf!"
 Siehe (5 - Leseprobe):
 http://rogerboyes.com/wp-content/uploads/2008/05/howtobe.pdf

28.08.2011 19:19:50

TWMueller

Unbenutzte Abgaswege kontrollieren

Ich möchte mich nicht zur Schuldfrage äußern, warum es zu einer (behaupteten) CO-Vergiftung von 6 Personen gekommen ist. Die Aufklärung wird hoffentlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft SACHLICH und NEUTRAL betrieben.
 
 Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Schornsteinfeger gerade so argumentieren, wie es ihnen am besten in den Kram passt.
 
 Ein Bürger, der das Gas (oder Öl oder Kohle) abbestellt hat und glaubt, jetzt auf den Schornsteinfeger verzichten zu können, wird von diesem eines Besseren belehrt. Solange der Schornstein nicht DAUERHAFT unbenutzt und FEST VERSCHLOSSEN ist, möchte der Bezirks-Aufseher regelmäßig kontrollieren und bei flüssigen oder festen Brennstoffen sogar unnützerweise KEHREN.
 Begründung: Die Anlkage KÖNNTE ja jederzeit wieder in Betrieb genommen werden.
 Der Feger wird seine Arbeit zur Not sogar ZWANGSWEISE durchsetzen und ggf. zur Kontrolle eines UNBENUTZTEN Schornsteins in die grundrechtlich geschützte Wohnung eindringen.
 
 Tritt ein solcher Fall dann jedoch tatsächlich mal ein (Wiederinbetriebnahme), behauptet der Feger plötzlich, er habe damit ja gar nichts zu tun, die Anlage sei ja nicht betriebsbereit gewesen.
 
 Ein Blick ins Kehrbuch oder die letzte Schornsteinfeger-RECHNUNG dürfte aber schnell und unwiderlegbar beweisen, WANN dieser angeblich eine Prüfung / Kehrung durchgeführt haben will. Sollte der Abgasweg zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits verschlossen gewesen sein, drängt sich schon die Frage auf, ob hier nur ein einzelner Feger seine Pflichten nicht ernst genommen hat, oder ob auf das GESAMTE Pflicht-Kontroll-Bezirks-Handwerker-Behörde-System nicht verzichtet werden kann. Es scheint mehr Sicherheit versprochen zu werden, als im Ergebnis gehalten werden kann.
 Für Unterstützungszahlungen an den Beruf der Schornsteinfeger, der sich dank gesetzlicher Protektion viel zu lange auf seinen Bezirks-Privilegien ausgeruht hat, bietet unsere Verfassung jedoch keine Rechtsgrundlage. Grundrechte der Bürger dürfen NICHT eingeschränkt werden, nur damit ein verhätschelter SONDER-Beruf auch künftig sein Auskommen hat.

28.08.2011 16:14:04

Die Redaktion

@ Betroffener

Überdenken Sie bitte ihre Vorwürfe den tragischen Vorfall in Köpenick betreffend. Sie erheben Vorwürfe, die wohl so nicht bewiesen sind.
 Das können wir so nicht stehen lassen.

28.08.2011 14:09:13

Ralf R.

Bürokratie hoch 10

Sehr verehrte Leser,
 
 die Antwort des Aldi-Schornsteinfegers zeigt das Dilemma.
 Eine ganze Seite voller Antworten die nur Verwirrung stiften.
 Eine Entkräftung der Bürokratie kann nicht vorgelegt und eine Preisaussage , wir werden ja sehen ist mir als Kunde zu schwammig.
 Mein Schornsteinfeger aus Falkensee bot mir an die Feuerstättenschau ca.75 Euro alle 3 Jahre mit der Kehrrechnung zu verrechnen. Also wenn ich bei Ihm bleibe wird die Feuerstättenrechnung alle 3 Jahe kassiert aber dafür dann der frei verhandelbare Betrag um diese Leistunggekürzt.
 Das ist zwar schon die Methode des Bauerfängers aber von den Kosten können die Aldi-Schornsteinfeger nicht günstiger sein, denn dann fallen immer die 75 Euro Startgebühr Feuerstättenschau und Bescheid an.
 Also wenn ich einen anderen Feger haben will , kassiert der Bezirksschornsteinfegermeister ersteinmal ab. Schon eine komische Regelung ! Also wer wechseln will zahlt drauf und hat Papierkram ohne Ende !

28.08.2011 10:59:48

Gustav

Armutszeugnis 2.Teil

Noch was ,
 
 wer wird denn eigentlich beauftragt ?
 Sie Herr Heit haben keinen Betrieb., Ihre Frau hat einen Betrieb , dieser ist aber nicht eingetragen jetzt kommt Ihr Kollege Zeuge Jehova aus Austria.
 Nun kippen Sie bei der Arbeit die Vase des Kunden um ?
 Sie arbeiten doch im Auftrag des Österreicher , warum zahlt der nicht den Schaden ? Das Formblatt kommt ja auch aus Österreich denn nur dieser Betrieb ist eingetragen, Ihnen wird man auf die zwei linken Hände gucken, viel Spass dabei

28.08.2011 10:47:45

Gustav

Armutszeugnis

Sehr geehrter Herr Heit,
 
 mit dem letzten Eintrag haben Sie sich keinen gefallen getan und sind nach meiner Ansicht auch noch in eine Falle getappt .
 Sie schreiben hier selbst das der Bezirksschornsteinfeger auch noch kommen muss und er wird nicht umsonst kommen. Dazu sind Zusatztermine nervig kein Kunde möchte immer wieder seinen Arbeisplatz verlassen. Zusatzkosten und Zusatztermine wenn Sie kommen dazu Formblätter verwalten. Sie waren auch wie ich gehört habe in Berlin ohne Arbeit und Sie konnten keinen Handwerksmeister von Ihren Fähigkeiten überzeugen. Nun behaupten Sie auch noch ausgebucht zu sein, dass ist übrigens das berühmte pfeifen im Walde. Der Pleitegeier kreist schon über den Betrieb Ihrer Frau in deim Sie arbeiten der mit dem Österreicher zusammenarbeitet auf Provisionsbasis.
 Vielen Dank für das Armutszeugnis welches Sie sich selbst ausgestellt haben. Einen schönen Sonntag noch

28.08.2011 07:57:11

Roman Heit

Richtigstellung der Aussagen des Hernr Verwalters

Verwalter
 Werksverträge
 Sehr geehrte Leser,
 
 als Verwalter habe ich mit dem zuständigen Schornsteinfegern Werksverträge abgeschlossen.
 Hier bin ich auf der sicheren Seite und brauch mich um nichts kümmern , denn Zeit ist Geld.! Die Bezirksschornsteinfegermeister kümmern sich um alles
 
 
 Ja ,wer die Gesetzeslage nicht kennt der denkt natürlich wie Sie!
 
 Haus- und Wohnungseigentümer werden demnächst einen Feuerstättenbescheid zugestellt bekommen. In diesem gesetzlich vorgeschriebenen und kostenpflichtigen Bescheid legt der Kehrbezirksinhaber fest, wann und welche Arbeiten zukünftig im Rahmen der sog. Feuerstättenschau auszuführen sind. Mit diesem erstmals erhobenen Bescheid werden die Aufgaben an den Hauseigentümer als Pflicht übertragen. Dieser muss für die erforderlichen Arbeiten entweder einen registrierten Schornsteinfeger nach Wahl oder den bisherigen Kehrbezirksinhaber beauftragen. Zur fristgerechten Zusendung der Überprüfungsbescheinigungen an den Kehrbezirksinhaber ist jeder Eigentümer gesetzlich verpflichtet. Jede Änderung oder Neuaufstellung einer Feuerungsanlage führt zwangsläufig wieder zu einem neuen Bescheid.
 Quelle:
 Neues Schornsteinfegergesetz in Kraft: Neue Pflichten - aber auch Rechte für Heizungsbetreiber
 http://www.lifepr.de/Pressemeldungen/region-hannover-0/boxid/157751
 
 Ich habe mich auch vorher bei der Senatsverwaltung erkundigt.
 
 Bei welcher Stelle denn?
 
 Die Firma R. Heit darf nicht in Berlin tätig werden , deshalb wurde sie auch umformiert !
 
 Eine Firma R.Heit gibt es außerdem gar nicht!
 
 Das stimmt nicht,die Unterlassungsverfügung des Berliner Senates wurde zurückgewiesen und es ist ein Gerichtsverfahren anhängig.
 
 Bis zu einer Entscheidung habe ich kein Verbot meiner Tätigkeit,das kann und darf nur ein Gericht feststellen.
 
 Sollte jemand auf die Idee kommen Sie zu beauftragen muss er folgendes in die Wege leiten.
 
 1. Feuerstättenbescheid beim Bezirksschornsteinfegermeister beantragen
 
 Siehe oben,der wir Ihnen Zwangsweise zugetellt,wer lesen kann wäre somit im Vorteil!
 
 2.Mit Ihnenfa.Heit einen Auftrag auslösen.
 
 Nur ein kurzer Anruf oder eine E-Mail.
 
 3. Rechnung Feuerstättenbescheid beim Bezirksschornsteinfeger bezahlen.
 
 Müssen Sie sowieso!
 
 4. Fristen der Schornsteinfegerarbeiten überwachen und Sie in dieser Zeit beauftragen.
 
 Das sollten Sie auch weiterhin tun, denn der Herr Bezirksschornsteinfegermeister führt keinen Formblattnachweis!
 
 Hier möchte ich noch anmerken das Sie nach eigener Aussage 4 Wochen Bearbeitungszeit benötigen.
 
 Bei dem Aufkommen an Anfragen ist das völlig normal.
 
 5.Formblatt der Arbeiten bearbeiten und dem Bezirksschornsteinfeger zusenden.
 
 Das ist auch gut so,dann haben Sie wenigstens was in der Hand!
 
 6-irre Rechnung bezahlen.
 
 Ach ja, der Bezirsschornsteinfegermeister arbeit neuerdings umsonst!
 
 7. Sollten Sie Mängel festgestellt haben, Bezirksschornsteinfeger Mitteilung senden.
 
 Das ist ebenfalls gut und richtig!
 
 8.Termin mit Bezirksschornsteinfeger vor Ort machen um Mängel zu besichtigen.
 
 Nein,die festgestellten Mängel werden lediglich bekannt gegeben und nur in schwerwiegenden Fällen(also bei gefährlichen Mängeln) kommt der Bezirksschornsteinfeger noch einmal.
 
 9.RechnungMängelmeldung Bezirksschornsteinfeger bezahlen.
 
 Wofür denn?
 
 10.Rechnung Einpflegung Formblatt Bezirksschornsteinfeger bezahlen.
 Ach ja das erzählt Ihnen alles Ihr Bezirksschornsteinfeger ?
 
 Dann sollten Sie wirklich bei Ihm bleiben,denn diese Aufgaben gehören zu den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten.
 
 11.Treffen mit Bezirksschornsteinfeger ob die Mängel in der Frist behoben worden sind.
 
 Siehe Oben,der Nachweis einer Fachfirma reicht auch!
 
 12.Bezirksschornsteinfeger setzt Feuerstättenschau an, also Termin vor Ort .
 
 Das muss er sowieso.
 
 13. Sollte er hierbei feststellen das Sie nicht fachgerecht gearbeitet haben geht es jetzt richtig los und der Prozess beginnt von vorn.
 
 Da ich von meiner Kundschaft abhängig ,bin im Gegensatz zu meinen durchaus geschätzten Kollegen,warum sollte also gerade ich pfuschen?
 
 Ich kann bei Ihrer Dienstleistung liebe Fa. Heit keinen Vorteil erkennen zumal ja der Gerichtsstand Ihrer Firma auch in Österreich liegt.
 
 Wieder falsch,da diese Firma in Deutschland tätig ist ist es eine Voraussetzung das auch die Versicherungen für eventuelle Schäden deutschen Standart haben.
 
 Wer zahlt wenn Sie die Vase aus versehen kaputt machen, Der Österreicher , R.Heit , N, Heit ?
 
 Versuchen Sie das mal bei einem deutschen Kollegen :-)
 
 Darüber hinaus finde ich Ihren Einwand durchaus lächerlich!"
 
 Mit dem Werksvertrag hab ich alles aus einer Hand und alleine die Kosten bei der Betriebskosten aufzuschlüsseln schreckt mich ab, nach meiner Überzeugung können Sie nicht kostengünstig arbeiten.
 Wir werden ja sehen.
 
 Ich wünsche Ihnen trotzdem noch einen schönen Tag
 Ihr Roman Heit

27.08.2011 20:44:46

Horido

Danke, Treffer versenkt

Danke@Heilmann,
 sie haben mir und mit absoluter Sicherheit ehemalige DDR Bürger aus der Seele gesprochen.
 Diese spezielle Spezies der EHEMALIGEN tritt jetzt gerne nach und vergisst was Sie früher mit uns gemacht haben. Das Wort Freiheit zu benutzen ist grotesk.
 Bei der Wahl ( Berlin ) im September dürfen Sie sich durch unsere Gesellschaft frei fühlen und wieder SED pardon PDS wählen.
 Ich habe mich köstlich amüsiert auch darüber das Frau N.Heit immer noch recherchiert wer die kaputte Vase reguliert ! Naja wer 4 Wochen braucht um Anfragen zu bearbeiten der hat den Kopf voll. Wer das glaubt , sie gehen gnadenlos unter. Beide versenkt !

27.08.2011 19:42:00

Heilmann

TwMueller

der groesste Ablenker sind Sie selber, hier für Schornsteinfegerwahl zu sprechen und ein grosses Herz für "freie Schornsteinfeger" vorzutäuschen, und in allen Foren sich gegen Schornsteinfegertätigkeiten auszusprechen,
 Sie und Ihre " ehemaligen" unter denen worin der DDR oft gelitten haben. Zu DDR Zeiten haben Sie niemals sich gegen Schornsteinfeger ausgesprochen. 6x wurden Gasschornsteine im Jahr gekehrt. Nur weil wir Bürger Gebühren unter 5 Mark bezahlt haben wurde nicht gemeckert?, nein weil jeder von uns wusste wer zu der Zeit eine Gasheizung hatte oder ein Quellehaus , gehörte zur Spitze der damaligen Gesellschaft.
 Sie und Ihres gleichen aus Marzahn haben , jetzt nichts mehr zu melden.
 
 
 Die Firma wurde geschlossen.
 
 Schön ist, das in der Demokratie, Leute wie Sie immer noch das Recht haben Ihre Meinung zu schreiben, die uns Jahrelang verwehrt wurde.


Neueste Kommentare

26.05.2012 01:42:29 Obi

versteckte werbung

26.05.2012 00:10:12 gebürtiger Woltersdorfer

Oh Gott bewahre!

26.05.2012 00:01:29 Amüsierter

Soviel Geld für so eine Karre?

25.05.2012 23:38:55 Fotoliebhaber

Oehmes Foto sagt eigentlich schon alles!



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