Samstag, 25. Mai 2013
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Abonnementbedingungen der Märkischen Oderzeitung

1. Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der Märkischen Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG. Mit dem Abschluss des Abonnementvertrages erkennt der Abonnementinhaber die Abonnementbedingungen an.

2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich. Lieferbeginn ist der in der Bestellung genannte Termin oder der vertriebstechnisch nächstmögliche Termin. Der Abonnent ist berechtigt, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempels) - bei einer telefonischen Bestellauslösung abweichend vier Wochen - schriftlich, ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Verlag der Märkischen Oderzeitung zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme der Abonnementbedingungen.

3. Die Art der Lieferung wird vom Verlag festgelegt und erfolgt in der Regel durch
Zeitungszusteller oder durch die Post. Bei der Aussendung über die Deutsche Post AG gehen die Versandkosten zu Lasten des Abonnenten.

4. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, an der den Verlag kein Verschulden trifft oder infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder sonstigen Störungen des Arbeitsfriedens wird nicht gehaftet.

5. Nachsendungen ins Ausland erfolgen gegen Berechnung der Versandkosten.

6. Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Märkischen Oderzeitung angekündigt; eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht.

7. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung der laufenden Zeitungslieferung bis zur Bezahlung zurückstellen.

8. Kündigungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG, Kundenservice, Kellenspring 6, 15230 Frankfurt/Oder). Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungs - zeitraums ist nicht möglich. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende. Stichtag ist der 15. Tag des jeweiligen Monats.

9. Das Abonnement läuft nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

10. Beilagen und Prospekte sind Bestandteile der Märkischen Oderzeitung und können aus technischen Gründen in Einzelexemplaren nicht weggelassen werden.

11. Soweit im Abonnementvertrag und durch die Abonnementbedingungen nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Die für die Abonnementbearbeitung gespeicherten Daten werden nach Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt.

13. Erfüllungsort – und bei Vollkaufleuten auch Gerichtsstand – ist der Sitz des Verlages.

Stand: Mai 2010

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Neueste Kommentare

25.05.2013 00:51:28 Strausberger Bürger

Danke Herr Schmidt,

25.05.2013 00:51:08 Doktor dolldrücker

@ EGAL

24.05.2013 23:37:14 hinterfrager

mir fehlt die entscheidende info

24.05.2013 21:47:28 Bürger

Qualitätsbeiträge aus dem Hause Henschke

24.05.2013 21:06:43 Weltsozialamt

Ähhh ?

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