Denn das rechtswidrige Verhalten beim Erheben der Beiträge habe beim Gesetzgeber und nicht bei den Wasser-Zweckverbänden gelegen, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt. Nach dem in Brandenburg noch gültigen Staatshaftungsgesetz der DDR gebe es jedoch den Anspruch auf Schadenersatz nur bei rechtswidrigem Handeln von Behörden und Verwaltungen. Bei den Brandenburger Gerichten sind noch Hunderte Verfahren um Staatshaftung anhängig, bei denen es um Summen von mehreren zehntausend Euro geht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2015 geurteilt, dass die von Verbänden rückwirkend erhobenen Beiträge für bereits vor dem Jahr 2000 angelegte Kanalanschlüsse rechtswidrig seien. Diese Beitragserhebung hatte der Landtag per Gesetz Anfang 2004 ermöglicht. Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Bürger, die gegen ihre Bescheide geklagt hatten.
Leserforum
typische dpa-Desinformation
Der sehr wichtige letzte Satz stimmt nicht - man muss nicht geklagt haben, ein Widerspruch ist ausreichend. In der Berliner MoPo kann man es genauer nachlesen. https://www.morgenpost.de/brandenburg/article207039735/Abwasseranschluesse-So-laeuft-die-Rueckzahlung-an-Hausbesitzer.html
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