Wer am 26. Mai zur Wahl geht, bekommt einen dicken Papierstapel in die Hand gedrückt. Das sind die Stimmzettel zum Europa-Parlament, zum Kreistag Uckermark, zur jeweiligen Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung sowie zum Ortsbeirat oder Ortsvorsteher. Bei den Gemeindevertretungen werden auch die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt.
Bis zum 5. Mai mussten alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sein, informiert Kreiswahlleiter Robert Richter. Damit beginnt jetzt der erwartete Ansturm auf die Briefwahlunterlagen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wahlen wird der Anteil der Briefwähler immer größer. Kein Wunder bei der nicht ganz leichten Aufgabe, inmitten der Stimmzettel und unterschiedlichen Stimmen den Überblick zu behalten.
In den Wahlkabinen wird es regelrecht eng. Denn allein der für Brandenburg gedruckte Zettel zur Europawahl ist 93 Zentimeter lang, also dreieinhalb A4-Seiten. 40 Parteien, Listen und Vereinigungen buhlen um die Wählergunst. Hier darf der Wähler nur ein einziges Kreuz setzen.
Bei den Kreistagswahlen wird es schon komplizierter. Hier hat jeder Bürger drei Stimmen, die er entweder allesamt einem Kandidaten geben oder innerhalb der Partei auf mehrere Kandidaten verteilen kann, oder auch Kandidaten aus unterschiedlichen Listen.
Traditionell bringen vor allem Namen und Bekanntheitsgrad bei Kommunalwahlen einen Teil des Erfolgs. Doch das ist diesmal die Crux. Denn der Datenschutz schlägt voll zu. Vor dem Wahlsonntag gibt Robert Richter keine Musterstimmzettel in der Öffentlichkeit heraus, es sei denn, die Adressen der Bewerber wurden vorher geschwärzt. So kann zwar jeder Bürger einzeln bei der Briefwahl die Adressen lesen, aber eben nur er selbst. Viele Wähler verstehen das nicht.
An Papier darf es bei Wahlen in Deutschland offenbar nicht mangeln. Denn auch der Kreistagsstimmzettel kommt auf eine stattliche Größe. Der größte ist im Templiner Wahlkreis mit 62 mal 47 Zentimetern zu finden. Das liegt nicht an der Vielzahl der Listen, sondern an der Aufgliederung der Bewerber. Den größten Platz beanspruchen die Freien Wähler schon in der Namensbezeichnung, weil alle einzelnen der darin vertretenen Bürgerinitiativen aufgezählt werden müssen.
Hilfspersonen sind erlaubt
Auch bei den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sind drei Stimmen zu vergeben, ähnlich wie bei der Kreistagswahl. Macht jemand nur zwei Kreuze, bleibt der Zettel gültig. Verteilt jemand vier Kreuze, ist der Wahlzettel ungültig. Bei den Bürgermeisterwahlen in den selbstständigen Gemeinden sowie bei den Wahlen der Ortsvorsteher in Ortsteilen hat der Bürger eine einzige Stimme für seinen Wunschkandidaten. Gibt es dagegen einen Ortsbeirat, werden wieder drei Kreuze gemacht.
Wem das alles zu kompliziert ist, der kann mit einer Hilfsperson in die Wahlkabine gehen, informiert Robert Richter. Behinderte Menschen mit bestellten Betreuern haben ebenfalls ein Wahlrecht. Hier sollte der Betreuer zuvor einen Antrag zur Aufnahme ins Wahlregister stellen. Blinde oder Sehschwache können zumindest für die Europawahl Schablonen bestellen.
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