Die Zahl der Wohngeldempfänger sei stark rückläufig, so die Sozialamtsleiterin. Dies sei dem starken Arbeitsmarkt zu verdanken, zeigte sie sich überzeugt. Einen Wohngeldanspruch kann man anmelden, wenn man als Bezieher von Arbeitslosengeld I oder bei Erwerbstätigkeit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Wer Transferleistungen erhält, beispielsweise Hartz IV, Sozialgeld oder eine Grundsicherung im Alter, hat dagegen keinen Anspruch auf Wohngeld.
Von den Ausschussmitgliedern kam die Frage, ob der Anteil von Rentnern, die Wohngeld beziehen, steigt. Auch das sei nicht der Fall, so Ramona Lauke. Sie wollte dies jedoch nicht als Zeichen dafür sehen, dass es nur wenig Altersarmut gibt. Vielmehr sei es so, dass die Sozialamtsmitarbeiter prüften, ob die Wohngeldzahlung oder die Zahlung von Grundsicherung für den Antragsteller günstiger sei. Dazu seien ihre Mitarbeiter verpflichtet. Dem Antragsteller stehe dann auch die höhere Leistung zu.
Wohngeldbezieher gibt es in allen Städten und Gemeinden des Kreises. In Beeskow waren es 71 (davon vier Besitzer von Wohneigentum), in Fürstenwalde 504 (6), in Eisenhüttenstadt 490 (9) und in Erkner 146 (6). In den ländlichen Regionen ist durch die andere Wohnstruktur der Anteil von Lastenzuschussempfängern etwas höher. So erhalten in Friedland von den 22 Wohngeldempfängern sieben einen Lastenzuschuss, in Rietz-Neuendorf sind es 12 von 20 und in Grünheide vier von 30.
Die Wohngeldzahlungen gehen nicht zulasten des Kreishaushaltes. Die Kosten teilen sich der Bund und das Land. Die genaue Berechnung des Wohngeldanspruchs ist kompliziert. Berücksichtigt wird neben der Haushaltsgröße das Einkommen. Abzüge sind beispielsweise bei Steuerpflicht und Pflichtversicherungen möglich. Außerdem wird das Mietniveau in der Gemeinde berücksichtigt. Dazu ist Deutschland in sechs Mietstufen eingeteilt. Die meisten Orte des Landkreises sind in der Stufe II eingeordnete, Eisenhüttenstadt und Erkner in Stufe III, Schöneiche in Stufe IV. Stufe sechs gilt für viele Großstädte.
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