Herr Wichary, gilt die neue Satzung schon?
Nein, aufgrund einer fehlerhaften Datumsangabe soll die Satzung in der Sitzung Ende Januar von den Stadtverordneten noch einmal beschlossen werden. Es wird dann eine Sonderveröffentlichung des Amtsblattes geben, sodass die Satzung am 1. Februar in Kraft treten kann.
Wie viel zahlen Eltern künftig für das Essen ihres Kindes?
Für eine Mittagsmahlzeit in städtischen Kitas werden nunmehr für ein Krippen- und Kindergartenkind 1,58 Euro und für ein Hortkind 1,76 Euro als durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen angesetzt. Ausgehend von den jährlichen Anwesenheitstagen der Kinder ergeben sich daraus monatliche Pauschalbeiträge in Höhe von 23,83 Euro für Krippen- und Kindergartenkinder und 25,37 Euro für Hortkinder. Eltern erhalten in den nächsten Wochen einen neuen Bescheid über die monatlich zu zahlende Mittagessenpauschale.
Gilt die Satzung auch für Kinder, die in der Schule essen?
Nein, sie haben einen direkten Vertrag mit dem Caterer. Um aber eine Gleichbehandlung in der finanziellen Belastung zu ermöglichen, haben die Stadtverordneten beschlossen, für die Versorgung dieser Grundschüler mit einer warmen Mittagsmahlzeit ebenfalls 1,76 Euro als Preis pro Essen festzusetzen. Das sind 8 Cent weniger als der bisher festgesetzte Betrag von 1,84 Euro pro Mittagsmahlzeit. Die Stadtverwaltung hat die betroffenen Caterer entsprechend über die ab dem 1. Januar 2019 geltenden Neuregelung informiert. Die Caterer werden die Januarabrechnung bereits mit den neuen Preisen vornehmen. Die betroffenen Eltern brauchen hierfür also nicht aktiv werden.
Im vergangenen Jahr wurden die Satzungen über Essengeld und Kita-Beitrag mit neuer Kalkulation rückwirkend überarbeitet. Wurden zu viel gezahlte Beiträge erstattet?
Sobald sich die Personalsituation im Bereich der Kita-Verwaltung entspannt, werden entsprechende Bescheide verschickt. Momentan ist eine von zwei Stellen unbesetzt; das ändert sich hoffentlich in den nächsten Wochen. Rückerstattet werden Essengeldbeiträge für den Zeitraum zwischen dem 1. April 2017 und dem 31. August 2018. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Eltern von Hortkindern haben 2,18 Euro pro Monat zu viel gezahlt, Eltern von Krippen- oder Kita-Kindern 2,72 Euro. Daraus ergeben sich insgesamt Rückzahlungen in Höhe von 20 000 Euro. Bei den Kita-Beiträgen sind nur Höchstzahler betroffen, denen insgesamt rund 5000 Euro erstattet werden.
Auf Antrag der Fraktion Die Linke wurde darüber diskutiert, Mittagessen in Kitas und Schulen kostenfrei anzubieten. Kann sich die Stadt das leisten?
Für die Essensversorgung in städtischen Einrichtungen fallen jährlich Kosten in Höhe von rund 550 000 Euro an. Etwa 50 Prozent davon holen wir uns über Beiträge zurück. Wenn es einen entsprechenden Beschluss auf Landesebene gäbe, sollte das Land dann auch die Kosten übernehmen. Was das für freie Träger oder Kinder, die in der Schule essen, bedeuten würde, ist offen. Aktuell gibt es auch im Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke, unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen zu gewährleisten.
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