Gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz müssen die Schulträger in Abstimmung mit den Schulen, dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 sowie Ganztagsschulen von Montag bis Freitag am Mittag zu angemessenen Preisen eine warme Mahl...