Aktuell gilt: „Für Schüler erfolgt die Kostenübernahme für den Schulweg ausschließlich an Schultagen.“ Das erklärt die Kreisverwaltung Oder-Spree auf ihrer Internetseite. Guckt man in die Schülerbeförderungssatzung, gehen die Einschränkungen noch weiter.
Grundschüler, die näher als zwe...