Nach den Begrüßungen überraschte der Direktor des Amts Lieberose/Oberspreewald, Bernd Boschan, mit der Nachricht, dass der Regionalplan Windkraft der Planungsregion Lausitz-Spreewald unlängst für unwirksam erklärt worden ist. Entsprechende Urteile hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 24. Mai 2019 gefällt. Die einzige verbliebene Rechtsnorm bezüglich Windkraftplanung sei der im Amt beschlossene Sachliche Teilflächennutzungsplan Windenenergie, so der Amtsdirektor. Diese Konstellation wolle man jetzt nutzen, um eine noch stärkere Belastung der Trebitzer Bürger durch Windkraftanlagen abzuwenden.
Zur Erinnerung: Der Amtsausschuss hatte 2012 im Rahmen eines eigenen Sachlichen Teilflächennutzungsplans eine Erweiterung der Windeignungsflächen an der nördlichen, dem Dorf abgewandten Seite beschlossen. Dies war von den Trebitzern mehrheitlich wohlwollend begleitet worden, da keine neuen Anlagen im Sichtfeld erscheinen würden. Das Problem: Teile der nördlichen Erweiterung liegen im sogenannten "Freiraumverbund", einer Zone, innerhalb der sich die Natur genetisch erholen können soll, und in der das Baurecht drastisch eingeschränkt ist. Aus Sicht der Regionalplaner ist der Freiraumverbund ein "hartes Ausschlusskritierum".
Dementsprechend ist die von den Trebitzern favorisierte Norderweiterung des Windparks in dem im Juni 2016 in Kraft getretenen Regionalplan Windenergie der Planungsregion Lausitz-Spreewald nicht akzeptiert worden. Stattdessen wurden zwei Flächen an den bestehenden  Park dran gezeichnet, die westlich und östlich aus dem Bestand hinausragen und so den Horizont  noch mehr beeinträchtigen.
Dies, und die Tatsache, dass die neuen Anlagen die Bestehenden um 100 Meter überragen, bringt die Trebitzer auf die Palme. "Warum sollen wir uns hier solche Riesenanlagen hinstellen lassen?" fragt Anwohner Detlef Balzer. Er erinnert daran, dass schon die bestehenden Anlagen für Raubvögel tödlich sind. Er könne außerdem bezeugen, dass der äußerst seltene Schwarzstorch in unmittelbarer Umgebung lebt. Norbert Tischer forderte, den Mindestabstand der Anlagen an deren Höhe zu koppeln. Den zehnfachen Abstand von der Höhe, die sogenannte "10H" Regelung forderte Hanna Holesch.
Raschke griff in seinem abschließenden Statement den Vorschlag des Amtsdirektors auf, die Unwirksamkeit des Regionalplans Lausitz-Spreewald jetzt zu nutzen, um mit den Anlagenplanern zu reden: "Setzen sie sich an einen Tisch und holen Sie raus, was rauszuholen ist!" 10 000 Euro pro Windrad und Jahr gebe es laut dem neuen Gesetz zum "Windkraft-Euro" für die betroffenen Kommunen. Außerdem gebe es attraktive Möglichkeiten aus dem Fonds der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.