Die mit der jüngsten Eindämmungsverordnung erfolgte Untersagung von Weihnachtsmärkten hat zur Folge, dass die Verkaufsstellen in der Stadt am 2. Adventssonntag nicht geöffnet sein werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Das Land Brandenburg (MSGIV) habe auf diese Rechtslage hingewiesen: „Fällt das besondere Ereignis (z.B. ein Weihnachtsmarkt) aus zum Zeitpunkt der Festsetzung nicht vorhersehbaren Gründen aus, fehlt zwangsläufig die rechtliche Voraussetzung für die sonntägliche Ladenöffnung“.
Da die Eindämmungsverordnung vorerst bis zum 15. Dezember gilt, ruht die Händler-Hoffnung auf dem 19. Dezember...