Ein 64-jähriger Strafgefangener, der auf der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel untergebracht war, ist an diesem Montag, 25. Januar 2021, um 05:33 Uhr in seinem Haftraum tot aufgefunden worden. Trotz intensiver Wiederbelebungsmaßnahmen musste der Notarzt den Tod des Mannes um 06:00 Uhr feststellen. Auf dem Haftraum befanden sich mehrere Abschiedsbriefe.
Keine Hinweise auf einen Suizid im Vorfeld
Der Gefangene war 2004 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er seither verbüßte. Hinweise auf eine erhöhte Suizidgefahr waren im Vorfeld seines Suizids nicht erkennbar.
Umstände des Selbstmordes werden genauestens geprüft
Das Ministerium der Justiz hat Maßnahmen zur Überprüfung der Umstände des Suizids eingeleitet. Insbesondere wurde – wie bei Suiziden üblich – der Suizidbeauftragte des Justizvollzugs des Landes Brandenburg eingeschaltet.
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen oder Suizidversuche – außer die Tat erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Sollten Sie selbst das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können. Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.