Seit dem 18. Januar dieses Jahres haben auch Kinder von Alleinerziehenden einen Notbetreuungsanspruch an Schulen und im Hort, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Darüber informiert die Kreisverwaltung Barnim in einer Pressemitteilung.
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Wieder mehr Corona-Ansteckungen in Brandenburg
Potsdam
Jugendamt prüft Corona-Anträge
Die Prüfung der Anträge auf Notbetreuung erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises Barnim, heißt es. Anträge und Informationen rund um das Thema Notbetreuung in Schulen und Horteinrichtungen seien unter: https://covid19.barnim.de zu finden.
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Landkreis Barnim