Aus einem einfachen Diebstahl wurde Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Am Montagnachmittag (16.01.) erhielt die Polizei Kenntnis von einem Ladendieb in einem Discounter in der Lichterfelder Straße. Nachdem der 30-Jährige durch einen Mitarbeiter des Marktes mit der Tat konfrontiert wurde, beleidigte er diesen umgehend und verschüttete das gestohlene Bier.
Auch nach Eintreffen der Polizisten besserte sich der Gemütszustand des Mannes nicht. Vielmehr bespuckte und beleidigte er die Beamten. Aufgrund dieser Handlungen fand sich der Mann im Gewahrsam der Polizeiinspektion Barnim wieder. Er wird sich nun strafrechtlich verantworten müssen.
Aktion kann teuer werden
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann bei einer verbalen Beleidigung eines Polizeibeamten drohen. Kommt es jedoch außerdem zu einer tätlichen Auseinandersetzung, etwa, wenn Sie diesen anrempeln oder ihn sogar anspucken, steigt die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre. Einen besonderen Straftatbestand „Beamtenbeleidigung“ gibt es nicht. Dennoch kann es richtig teuer werden, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt.
Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden und die herausgestreckte Zunge kann sich auf 300 Euro belaufen. Wer Polizisten im Dienst anspuckt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Das hat das Amtsgericht in Waren im Jahr 2015 klargestellt. Ein rabiater Fußballfan aus Magdeburg musste damals 1.600 Euro (40 Tagessätze) zahlen.