Wenn man sich mit dem oder der Falschen anlegt, kann das ganz schnell nach hinten losgehen. Das mussten am Wochenende auch drei übermütige Jugendliche in Eberswalde am eigenen Leib erfahren. Ihnen wird sexuelle Belästigung vorgeworfen, einer von Ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Doch der Reihe nach.
Nach Polizeiangaben kam es in der Eberswalder Michaelisstraße in der Nacht zum Sonntag (21.5.) zu einer sexuellen Belästigung an einer 33-jährigen Fußgängerin. Als drei Jugendliche mit ihren Fahrrädern an ihr vorbeiliefen, schlug ihr einer von ihnen mit der flachen Hand auf das Gesäß. Daraufhin setzte sich die Geschädigte mit Pfefferspray zur Wehr.

Pfefferspray setzt Jugendlichen außer Gefecht

Bei Eintreffen der Beamten konnten zwei der drei jungen Männer angetroffen und bei einem auch eine Augenreizung festgestellt werden. Der 18-Jährige wurde daraufhin im Werner-Forßmann-Krankenhaus behandelt. Bei dem weiteren Tatverdächtigen handelte es sich um einen 15-Jährigen, welcher an seine Erziehungsberechtigte übergeben wurde.
Zur sexuellen Belästigung zählen nicht nur körperliche Übergriffe. Auch unangemessene Briefe, Anrufe, sexuelle Anspielungen, obszöne Witze, Gesten und Kommentare können zur Anzeige führen. Das Gesetz definiert sexuelle Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht über die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist also nur, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat.
Im „Normalfall“ kann sexuelle Belästigung bei einer Anzeige und anschließendem Urteil mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. In sogenannten besonders schweren Fällen wird die Strafe aber höher. Dann droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.