Die Polizei wurde am Donnerstagvormittag (27.1.) in die Heegermühler Straße in Eberswalde gerufen. Dort hatten noch Unbekannte nachts zuvor großflächig ein Graffiti an der Fassade eines Hauses hinterlassen. So entstand ein Sachschaden von rund 6.000 Euro, meldet die Polizei. Nach ersten Erkenntnissen könnte es sich bei den Tätern um zwei junge Männer handeln, von denen einer mit einem Fahrrad unterwegs gewesen war. Die Kriminalpolizei ermittelt nun in der Sache.
Sogar Freiheitsentzug möglich
Welche Strafen drohen einem Sprayern? Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dort steht: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Bei Sachbeschädigung lautet die Mindeststrafe auf eine Geldstrafe von 50 Euro, während im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht.