Am helllichten Tag hat eine Frau in Müllrose unweit des Großen Müllroser See mehrere Autos beschädigt. Dazu nutzte sie nach Angaben der Polizei ein Schlüsselbund. Drei Pkw im Bereich des Kirschwegs wurden demnach von der 38-Jährigen zerkratzt.
Offensichtlich hat diese nicht mal versucht, sich vor den Augen der Öffentlichkeit zu verstecken. Denn die Polizei bekam in den Mittagsstunden des 12. August 2023 einen Anruf von Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten. Ein Einsatzwagen machte sich sofort auf den Weg.

Die Frau musste aufs Polizeirevier

Beim Eintreffen der Beamten habe sich die Frau noch immer vor Ort aufgehalten. Da sie dem erteilten Platzverweis nicht nachgekommen sei, wurde sie in Gewahrsam genommen und aufs Polizeirevier Frankfurt (Oder) gebracht.
Bei der Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben der Polizeidirektion Ost um eine „polizeibekannte 38-jährige Fürstenwalderin“. Auf eine Anfrage von moz.de hin, heißt es, die Frau sei bereits wegen verschiedener Angelegenheiten aufgefallen. Eigentumsdelikte gehören demnach genauso dazu wie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, also Drogen.
Aufgrund der Geschehnisse in Müllrose wurden insgesamt drei Strafanzeigen aufgenommen. Der Sachschaden wurde auf etwa 3000 Euro geschätzt.
Die Frau wurde am Abend desselben Tages noch aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Auto beschädigt? Das ist zu tun

Das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. rät Folgendes:
- Schäden am Fahrzeug fotografieren;
- Schäden durch Vandalismus bei der Polizei anzeigen;
- Kfz-Versicherung informieren, am besten gleich telefonisch, und weitere Schritte abstimmen.
Aber wer kommt für den Schaden auf?
In erster Linie haftet der Verursacher, wenn er festzustellen ist. Ist dies nicht der Fall, können sich Geschädigte an ihre Kfz-Versicherung wenden. Im besten Fall hatten sie zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die die Vandalismusschäden ersetzt.
Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss Schäden durch Vandalismus aus eigener Tasche zahlen, wenn sich der Täter nicht ermitteln lässt, teilt das Verbraucherportal mit. (Quelle: Verbraucherportal der GDV)