Diesem Mann in Eisenhüttenstadt ist die „Oben-ohne“-Diskussion bei Frauen in Schwimmbädern offensichtlich nicht weit genug gegangen. Er erweiterte sie mal eben zu „unten ohne“ für Männer auf der Straße und löste damit einen Polizeieinsatz aus.
Wie die Polizei mitteilte, habe der Mann am Nachmittag des 14. März an der Ampelkreuzung Diehloer Straße/ Beeskower Straße gestanden, und zwar mit heruntergelassener Hose. Die Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt ist Teil der Bundesstraße 112 und somit viel befahren – vor allem am Morgen und am Nachmittag.
Eine Frau, die den Besagten sah, rief die Polizei.

Mann hat Ordnungswidrigkeit begangen

Nach Angaben der Polizeidirektion Ost habe der „offenbar betrunkene Mann“ einen Papierkorb wohl als Toilette nutzen wollen, um zu urinieren. Die Person wurde seitens der Polizei identifiziert. Es handelt sich um einen 63-Jährigen, der sich nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige auseinandersetzen muss.
Denn Wildpinkeln ist in Deutschland untersagt, dabei passiert es immer wieder, und zwar nicht nur zu großen Festen. Vor allem Männer erleichtern sich dann gern mal in der Öffentlichkeit, wahrscheinlich ohne zu wissen, dass sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Nach Angaben der Internetseite bussgeld.de kann jede Gemeinde oder Stadt selbst das Bußgeld für öffentliches Urinieren festlegen. Die Sanktion liege je nach Region zwischen 35 und 5000 Euro.
Unter Umständen könne das Wildpinkeln sogar den Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ erfüllen. Dafür sehe der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
In Eisenhüttenstadt wird „Wildpinkeln“ oder „Urinieren in der Öffentlichkeit“ nicht extra behandelt.