Immer wieder ereignen sich auf der Autobahn schwere Unfälle, bei denen außer dem Einsatz von Polizei und medizinischen Helfern technische Unterstützung inklusive der Räumung der Unfallstelle nötig ist. Dabei tun sich mitunter Grauzonen der Zuständigkeit auf.
Gut zwei Wochen ist es her, da fuhren auf dem Berliner Ring zwischen Freienbrink und Spreeauer Dreieck drei Autos ineinander. Eine Frau kam verletzt ins Krankenhaus. Eins der beteiligten Autos musste von der Straße geschoben werden. Erledigt haben das Mitarbeiter der Straßenmeisterei, nachdem ein Verantwortlicher der Feuerwehr, zufällig zur Stelle, den Rettungsdienst alarmierte, weitere Einsatzkräfte aber nicht gerufen wurden.
Bei dem Feuerwehr-Verantwortlichen handelte es sich um keinen Geringeren als den Kreisbrandmeister, Klaus-Peter Schulz aus Grünheide. Er betont, dass die ureigenste Aufgabe der Feuerwehr die Gefahrenabwehr ist. Gehe es um die Rettung von Menschen oder Tieren oder um auslaufende Flüssigkeiten, werde der Einsatzleiter die entsprechenden Mittel anfordern. Für die Aufgabenteilung auf der Autobahn gebe es einen eigenen Runderlass. Wenn keine Gefahr für die Umwelt besteht, sei zuallererst der Fahrzeug-Halter verantwortlich, ansonsten der sogenannte Baulastträger. In der Praxis übernimmt diese Funktion die Autobahnmeisterei. Der Baulastträger hole sich gegebenenfalls das Geld von der Versicherung des Pkw-Halters zurück. Nach Abschluss der Gefahrenabwehr sollte die Feuerwehr wieder ins Depot, betont Schulz – „falls sie woanders gebraucht wird“.
Spreenhagens Amtsdirektor Joachim Schröder, in dessen Verantwortungsbereich die oft auf der A 12 geforderte Feuerwehr Spreenhagen fällt, verweist auf dieselben Regeln. Aber die Realität sehe oft nicht so klar aus. Wer den Notruf absetze, könne häufig nicht einschätzen, ob Menschenleben in Gefahr sind, und Rauch müsse nicht zwingend auf Feuer hinweisen. Sei die Wehr vor Ort, räume sie auch oft mit auf. „Wir können dann die Rechnung für den Einsatz und den Verdienstausfall beim Verursacher einfordern“, aber bei den Autobahnunfällen mit ausländischer Beteiligung sei das nahezu chancenlos. Ihn ärgere, dass Bund und Land die Feuerwehren als „allzuständig“ ansähen, für die Autobahn  Maut eingenommen werde, davon aber kein Geld für solche Einsätze zurückfließe.
Die Sicherung und Säuberung von Unfallstellen fällt am östlichen Berliner Ring in den Aufgabenbereich der Autobahnmeisterei Erkner, wie deren Leiter Andreas Müller bestätigt. „Wir sind die Hausmeister der Autobahn“, sagt er. Die Meisterei sei aber nicht dafür zuständig, Unfallfahrzeuge wegzubringen. „Dafür sind wir auch nicht ausgerüstet.“ Es handele sich um eine private Angelegenheit, zuallererst sei der Fahrer verantwortlich. Sei der wegen des Unfalls dazu nicht in der Lage, rufe oft die Polizei einen Abschleppdienst.
Polizeisprecherin Bärbel Cotte-Weiß verweist darauf, dass es für die Polizei zunächst darum geht, so schnell wie möglich an den Unfallort zu gelangen und die Stelle so abzusperren wie nötig. Wenn die Polizisten es für erforderlich hielten, forderten sie auch ein Abschleppfahrzeug an, bestätigt sie.