Ab heute, 15. Dezember 2021, treten in Polen neue Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen in Kraft. Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) hat die Regelungen zusammengefasst. Trotz Verschärfung sind sie deutlich lockerer als in Frankurt (Oder).
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Beschränkungen von zugleich anwesenden Personen in Bars, Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, bei Konzerten und sonstigen Kulturangeboten sowie während Veranstaltungen auf geschlossenen Sportplätzen und unter freiem Himmel sowie auch in sakralen Räumlichkeiten.
Personen mit 3G-Nachweis fallen nicht unter Limit
Es dürfen in diesen Räumlichkeiten zugleich nicht mehr als 30 Prozent der Plätze belegt werden. Die nachweislich gegen Covid-19 geimpften Personen werden bei diesen Reglementierungen jedoch nicht berücksichtigt. Sofern ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller negativer Testnachweis vorliegt, können sie zusätzlich die Räume betreten.
Diskotheken, Clubs und sonstige Tanzflächenangebote werden geschlossen. Eine Ausnahme ist für die Silvesternacht (31. Dezember 2021/1. Januar 2022) vorgesehen. Dann können bis zu hundert Personen zusammen feiern.
Schulen vorerst geschlossen
Von Montag, 20. Dezember, bis zum Sonntag, 9. Januar, wird in allen Grundschulen und weiterführenden Schulen Fernunterricht durchgeführt. Die Kinderkrippen und Kitas arbeiten nach bisherigen Regelungen. Hochschulen entscheiden autonom über die Einführung des Distanzunterrichts.
Für alle Haushaltsangehörigen einer mit dem Coronavirus infizierten Person (einschließlich Geimpften und Genesenen) wird die Testpflicht eingeführt (Antigentest). Andernfalls gilt die Quarantänepflicht ebenso für Geimpfte und Genesene.
Weiterhin gilt in öffentlich zugänglichen Räumen die Maskenpflicht. Zulässig sind ausschließlich OP-, FFP2- oder FFP3-Masken.
3G für Einreise nach Polen
Für Einreisende aus EU-Mitgliedstaaten sowie der Türkei gilt die Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für:
■ Geimpfte (Impfnachweis auf Polnisch oder Englisch),
■ Genesene (Genesenennachweis auf Polnisch oder Englisch),
■ Getestete (negatives Testergebnis [PCR- oder Antigentest] nicht älter als 48 Stunden, auf Polnisch oder Englisch),
■ Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung von geimpften oder negativ getesteten Erwachsenen einreisen,
■ andere Personen wie Transportpersonal, für die Ausnahmen gelten.
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