Am Samstagnachmittag (1. April) spielten sich in der August-Bebel-Straße kuriose Szenen ab. Ein Mann hatte die Polizei gerufen, weil sein stark alkoholisierter Mitbewohner einen Wutanfall hatte. Der hatte deshalb bereits die Wohnung verlassen müssen, um sich in Sicherheit zu bringen.
Wie aus dem Polizeibericht der Polizeidirektion hervorgeht, trafen die Beamten den geflüchteten Anrufer „leicht bekleidet vor dem Haus an“. Als die Beamten die Wohnung betraten, fanden sie den Randalierer auf dem Sofa schlafend vor. Eigentlich wollten ihn die Polizisten in Gewahrsam nehmen, mussten ihn aber schließlich sogar festnehmen.
Denn wie eine Fahndungsabfrage ergab, lag gegen den Randalierer ein ausstehender Haftbefehl vor. Auf Nachfrage informiert Erster Polizeihauptkommissar Roland Geisler, dass es sich bei der Haftstrafe um eine Verurteilung „wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ handelt. Der Mann muss nun seine Haftstrafe in der JVA absitzen.