Weil die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) am Mittwoch, 3. November 2021, an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag, gilt ab Donnerstag, 4. November 2021, laut der brandenburgischen Corona-Verordnung eine Testpflicht für Mitarbeiter in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen sowie diesen gleichgestellte betreuten Wohnformen mit Ausnahme von Krankenhäusern.
Jeder beschäftigte, von ambulanten Pflegediensten, von teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von teilstationären Pflegeeinrichtungen muss zum Dienstantritt einen negativen Testnachweis vorlegen.
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