Keinen Beanstandungen
Keine Klagen gab es hingegen bei der vorliegenden Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses 2018. Im zweiten werden auch die Zahlen des Trink- und Abwasserzweckverbandes oder anderer kommunaler Gesellschaften berücksichtigt, an denen die Stadt beteiligt ist. Da die Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat, empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses den Stadtverordneten diese zu bestätigen und Bürgermeister Jörn Lehmann (parteilos) als Hauptverwaltungsbeamten, die Entlastung zu erteilen.
Als einen Neuzugang auf Zeit in der Verwaltung stellte Martina Schnur den Kommunalpolitikern Jacqueline Dambeck vor. Sie studiere Betriebswirtschaft und habe sich um ein Praktikum im Rathaus beworben. "Weil aber ein solches keinesfalls nur daraus bestehen solle, Akten zu sortieren und zu vervielfältigen, habe sie die Studentin gefragt, ob sie bereit sei, die vorliegende Verwaltungsgebührensatzung zu überarbeiten", erklärte Martina deren Einsatzgebiet. Immerhin stamme diese aus dem Jahr 2009 und müsse deshalb dringend aktualisiert werden. Gesagt, getan, hat sich die Studentin das umfangreiche Werk angesehen, mit anderen Kommunen, beispielsweise Oranienburg und Hennigsdorf, verglichen und eben überarbeitet und ergänzt. Neu enthalten sind unter anderem Gebühren für Filmaufnahmen oder Straßennutzungen, sofern diese nicht in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde fallen. Dabei wird auch berücksichtigt, welcher Aufwand für die Erledigung eines solchen Antrags notwendig ist. Wird ein Vor-Ort-Termin angesetzt, kostet das mehr.
Bei der Kalkulation der Gebühren hatte die Praktikantin viel zu rechnen. Neben dem Arbeitsaufwand fließen in diese auch die Arbeitsplatzkosten ein, zu denen die Personal- und Sachkosten gehören. Da sich die Tarife bei der Bezahlung seit 2009 verändert haben, wurden sie angepasst. Damit sind nun die Kommunalpolitiker gefragt, das umfangreiche Werk zu diskutieren und darüber in der Augustsitzung zu entscheiden. Als Stichtag des Inkrafttretens wurde der 1. Januar 2021 vorgeschlagen.
Ob es auch in Liebenwalde ein Begrüßungsgeschenk für Eltern von Neugeborenen und einen Bürgerhaushalt geben soll, wie es die Fraktion der Bürger für Liebenwalde (BfL) vorgeschlagen hat, ist weiter ungewiss. Die Mitglieder des Finanzausschusses bemängelten vor allem, dass keiner der beiden Anträge inhaltlich erklärt werde. Da sich Willi Fechner von der BfL, der an der Sitzung als Zuschauer teilnahm, weigerte, dazu eine Erklärung abzugeben, wurden beide Anträge nicht weiter behandelt, aber auch nicht abgeschmettert.
Informationen gefordert
Bärbel Oehmke als Chefin des Gremiums schlug vor, die BfL um eine Präzisierung zu bitten. Im Falle des Bürgerhaushaltes sollen das Kriterien sein, über welche Maßnahmen die Einwohner abstimmen, die Höhe eines Geldbetrages, der dafür zur Verfügung gestellt wird, ein Prozedere, wie die Sammlung der Wünsche der Bürger erfolgt, und eine Zeitschiene, wann ein erster Bürgerhaushalt umsetzbar wäre.
Für das Baby-Begrüßungspakt, über das explizit noch einmal im Sozialausschuss beraten werden soll, wird eine ähnliche Zuarbeit erbeten, insbesondere der Vorschlag eines finanziellen Rahmens.
Ohne weitere Diskussion empfehlen die Ausschussmitglieder den Stadtverordneten den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Kitavertrages mit dem Kreis. Denn die geforderten Nachbesserungen seien entsprechend eingearbeitet worden.