Aufgrund der momentan kontinuierlich steigenden Corona-Fallzahlen sehen sich die Oberhavel Kliniken mit ihren Standorten in Oranienburg, Hennigdorf und Gransee gezwungen, ab sofort wieder ein Verbot für Besuche am Krankenbett zu erlassen. Das teilte Pressesprecherin Kerstin Neubauer am Dienstag (23. November) mit.
„Wir hatten sehr gehofft, ein Besuchsverbot vermeiden zu können, doch lässt die dynamische Entwicklung der vierten Welle uns leider keine andere Wahl“, so Detlef Troppens, Geschäftsführer der Oberhavel Kliniken GmbH. „Es ist unsere Pflicht, unsere Patienten und unsere Beschäftigten in besonderem Maße zu schützen, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und die Ansteckungsgefahr zu reduzieren“, sagt er.
Troppens weiter: „Wir wissen, dass unseren Patienten und deren Familien dadurch eine schwere Zeit der Entbehrungen bevorsteht, und dass die Angehörigen durch ihre Präsenz im Krankenhaus die Genesung unterstützen wollen. Wir hoffen auf Einsicht und bitten um Verständnis für diese Sicherheitsvorkehrungen.“

Es gibt Ausnahmen vom Besuchsverbot

Ausnahmeregelungen vom absoluten Besuchsverbot gelten für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, Sterbenden und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. Angehörige setzen sich hierfür vorab telefonisch mit der jeweiligen Stationsleitung in Verbindung. „Bei ihrem Besuch müssen sie einen aktuellen negativen Test (Schnelltest: 24 Stunden gültig, PCR-Test: 48 Stunden gültig) vorweisen, unabhängig davon, ob sie genesen oder geimpft sind, und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen“, so Kerstin Neubauer.

Regeln für Geburtshilfe in Oranienburg

In der Geburtshilfe der Klinik Oranienburg darf ebenfalls weiterhin eine Begleitperson während der Geburt unter der Voraussetzung anwesend sein, dass sie symptomfrei ist und über einen aktuellen negativen Corona-Test verfügt. Ein Wechsel dieser Person ist unter der Geburt nicht möglich.
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