Einen Blindenhund kennt fast jeder. Niemand würde fordern, dass der Besitzes des Tieres es vor dem Betreten einer öffentlichen Einrichtung, egal ob Rathaus, Sporthalle oder Supermarkt, vor der Tür anleint. Die Hunde dürfen Frauchen oder Herrchen begleiten. Doch was ist mit den anderen Assistenzh...