Hintergrund ist der Fall von Jennifer Lenz, die mit einer Klage gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht Potsdam zog, da sie die Kalkulationen der alten Kita-Satzung von 2006 nicht nachvollziehen konnte. Unter anderem seien Grundstückskosten auf die Eltern umgelegt worden. Wie berichtet, informierte die Stadt zwei Tage vor der Verhandlung, dass für die alte Satzung keine Kalkulation vorliege. "Das ist doch unvorstellbar", so Reiner Tietz. Ein Urteil konnte nicht gefällt werden. Die Stadt Kremmen hatte während der Verhandlung die Gebührenbescheide für Jennifer Lenz aufgehoben. Resultat ohne Urteilsspruch: Die Mutter bekommt die Elternbeiträge für den beklagten Zeitraum – das Jahr 2014 – komplett zurückerstattet. Reiner Tietz befürchtet eine Klagewelle. "Ist das wirklich richtig und nötig?", fragt er und wünscht sich, dass die Stadt die Kreisverwaltung mit ins "Bezahl-Boot" holt. "Auch zu diesem Zeitpunkt [Anm. d. Red.: Tietz bezieht sich auf 2006] musste jede Satzung von den Jugendhilfeorganen bei der Kreisverwaltung geprüft und bestätigt werden." Da die Satzung offenbar ohne Kalkulationsgrundlage durchgewunken worden sei, sollte der Kreis sich bei möglichen Ausgleichszahlungen an Eltern beteiligen.