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Havelländische Verkehrsgesellschaft
17 Euro für 2 Stationen in Rathenow bezahlt
Für Unverständnis sorgt eine Richtlinie der Havelländischen Verkehrsgesellschaft (HVG) bei einem ihrer Fahrgäste. Die Rathenowerin wollte per Bus und Bahn nach Berlin fahren und löste im Bus eine Tageskarte in die Bundeshauptstadt. Zwei Stationen fuhr sie damit bis zum Bahnhof Rathenow, um dort zu erfahren, dass gleiche mehrere Züge in die Richtung Berlin ausfallen würden - ein Oberleitungsschaden war dafür verantwortlich. Die Bahnreisenden, die ihre Tickets am Bahnhof lösten, konnten sich diese am Schalter zurückzahlen lassen. Der HVG-Kundin erklärte man dort, sie müsse sich an das Bus-Unternehmen wenden, da sie ihr Ticket dort für 17 Euro gelöst hatte.
Beim HVG-Kundenservice nachgefragt, erfuhr die Frau, dass es höhere Gewalt war und sie ihr Ticket nicht zurückerstattet bekäme. "Der Kunde hatte ja eine Tageskarte gekauft und diese auch schon für die Busfahrt zum Bahnhof genutzt. Laut Paragraph 10 (3) zur VBB-Tarifinfo wird u.a. für Tageskarten leider kein Ersatz geleistet. Außerdem besteht laut Paragraph 14 kein Erstattungs- bzw. Entschädigungsanspruch bei betriebsfremden Umständen", erklärt Silke Van Ballaer von der HVG auf BRAWO-Nachfrage.