Die Ratten an der Ecke Breite Straße/Puschkinplatz in Seelow haben keine Scheu. Selbst als am Donnerstag, 9. Februar, vor einem benachbarten Grundstück ein großer Lkw mit laufendem Motor hält, kommen sie in die Nachmittagssonne hinaus. Ein altes Papprohr auf dem Areal des seit Wochen geschlossenen Imbiss Pamir Kebap dient ihnen als Laufgang, ein eingezäunter Lagerschuppen als Unterschlupf.
Das Ordnungsamt Seelow habe bereits gehandelt, informierte dazu Hauptamtsleiter Robert Nitz. Jetzt sei Eile nötig, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Kontakt zum Grundstückseigentümer

Vor allem habe die Stadt den Grundstückseigentümer informiert. Denn laut Gesetz ist der vor allem verantwortlich, Maßnahmen zur Beseitigung des Ungeziefers zu ergreifen. Dazu müsse man das allerdings nachweisen. Doch die Ratten lassen sich dort gut fotografieren. Ratten müssten auf jeden Fall unverzüglich gemeldet werden.
Recht große Ratten: Sie haben kaum eine Scheu, sich tagsüber zu zeigen.
Recht große Ratten: Sie haben kaum eine Scheu, sich tagsüber zu zeigen.
© Foto: Ulf Grieger
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet, heißt es im Gesetz.
Ratten in Seelow: Sie müssen in der Breiten Straße eine Nahrungsquelle entdeckt haben.
Ratten in Seelow: Sie müssen in der Breiten Straße eine Nahrungsquelle entdeckt haben.
© Foto: Ulf Grieger
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.