Das Umweltministerium versucht derzeit, die Gefährdung der Deiche durch Bisam in Folge seiner neuen Durchführungsverordnung  Jagd (DV Jagd) einzuschränken. "Diese Neuregelung zielt vor allem auf Nutria im Spreewald ab", erklärte Abteilungsleiter Kurt Augustin gegenüber MOZ. Aktuell gibt es rund 300 Bisamschadstellen allein im Oderdeich am Oderbruch.
Land will Kosten einsparen.
Finanzielle Gründe standen im Vordergrund, als das Land kürzlich Nutria und Bisam dem Jagdrecht unterstellte, so Augustin:  "Die beiden stark verbreiteten invasiven Arten Bisam und Nutria fügen wasserwirtschaftlichen Anlagen erhebliche Schäden zu, deren Beseitigung der Wasserwirtschaft jährlich hohe finanzielle Aufwendungen verursacht. Diese Kosten können nur durch eine effektive Bekämpfung beider Arten eingegrenzt werden", erläutert er. Seit etwa 1991 werden vom Landesamt für Umwelt Bisamfänger eingesetzt. Bisher waren neun Fänger in 13 Fanggebieten an den Gewässern und Hochwasserschutzanlagen tätig. 2018 wurden dafür 560 000 Euro aus Unterhaltungsmitteln eingesetzt. Im vergangenen Jahr wurden 2978 Bisamfänge registriert, davon im Zuständigkeitsbereich Ost rund 1061. Mit der Änderung der DV Jagd obliegt die Entnahme des Bisams nun allein den Jagdausübungsberechtigten. Um die erfahrenen Bisamfänger zusätzlich zu den Jägern einsetzen zu können, sind erst Voraussetzungen zu erfüllen. Der Bisamfänger muss nunmehr im Besitz eines Jagdscheines und der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten sein, um tätig werden zu können. Drei Fänger haben bereits einen Jagdschein, einer befindet sich in der Ausbildung, so Augustin. Die Übrigen werden gleichfalls den Jagdschein kurzfristig erwerben. "Gemeinsam mit der obersten Jagdbehörde wird derzeit darauf hingewirkt, dass die Bisamfänger die Zustimmung des Jägers erhalten, so dass der vor der Verabschiedung der Jagddurchführungsverordnung geltende Zustand für die Bekämpfung der Bisamschäden wieder hergestellt ist", erklärt Augustin.
Mit der neuen Verordnung würden die Befugnisse der Jäger erweitert, was vor allem auch dem Spreewald zugute komme, da in dieser Region nunmehr auch der  Nutria bejagt werden kann. Ziel ist es, dass künftig Bisamfänger und Jäger Bisam und Nutria  an Gewässern und Hochwasserschutzanlagen wirkungsvoll bejagen. Bis dahin vermehren sich die Bisam am und im Oderdeich.
Jäger haben kaum Interesse
Zu diesem nachträglichen Verfahren gibt es bereits viele kritische Stimmen. So ist fraglich, ob die Jagdberechtigen die Begehungsscheine an Bisamfänger vergeben. Gregor Beyer vom Forum Natur verweist darauf, dass  das Jagdrecht eigentlich keine Jagdvergabe auf einzelne Arten vorsieht, sondern nur das Jagdausübungsrecht in Gänze vergeben werden kann. Zudem seien die Jäger beim Bisam gar nicht zum Schadensausgleich verpflichtet. "Das führt aber dazu, dass es gar keine Motivation für die aufwändige Bejagung durch Jäger gibt", so Beyer. Schließlich müssten die gestellten Fallen täglich kontrolliert werden.
In den Niederlanden ist die Bekämpfung der Nagetiere zum Hochwasserschutz eine Frage der Existenz. Dort wandern sie stets aus Niedersachsen ein. In Großbritannien gelang es aufgrund der Insellage, Bisam auszurotten.