Dennoch bringt es der Bu­ckower Schermützelsee an seinem tiefsten Punkt immerhin auf stolze 38 Meter. Früher betrug auch die Sichttiefe, wie viele Einheimische bestätigen können, im dominierenden Gewässer der Märkischen Schweiz an die zehn Meter. Das ist schon länger vorbei: Die Eintrübung ist dabei nur eines der Symptome größerer Probleme vor allem mit gesteigertem Phosphateintrag.
Ausgespülte Uferbereiche
Es gibt unterschiedliche Thesen zu den Ursachen – oder zur Gewichtung einzelner Aspekte in einem insgesamt sehr komplexen Wechselspiel. Für Siegfried Haerdel, ebenfalls ein gestandener Buckower, müsse für eine Verbesserung der seit Jahren zugespitzten Situation der Blick vorrangig auf den Pegel gerichtet werden. Im Grunde seit fast drei Jahrzehnten, kann er seine Ansicht mit diversen Zahlen und Dokumenten untermauern, sei der Schermützelsee überstaut, der Wasserstand de facto zu hoch. Damit würden an vielen Stellen die Uferbereiche stärker ausgespült und so organisches Material mit Phosphaten und anderen Stoffen ins Gewässer eingetragen.
Schon sein 2012 verstorbener Vater Reinhold Haerdel, dessen Kampf der nunmehr 70-jährige Buchbindermeister ein Stück weit fortführt, hatte seinerzeit die Anstauung scharf kritisiert, war sogar mit einem Versuch, die ganze Sache vor Gericht klären zu lassen, gescheitert. Die ersten Überschreitungen der Grenzwerte für den normalen Wasserstand, hatte Haerdel senior noch vor seinem Tod im Einstieg eines knapp 20-seitigen Kompendiums zu dem Streitfall vermerkt, datieren bereits aus der Zeit ab 1987.
So wurden, unter anderem durch Reinhold Haerdels Eingaben bei den zuständigen Behörden, durch die Wasserwirtschaftsdirektion im Oktober und November 1989 deutliche Übertretungen der Staumarke am Pegel beim Brecht-Weigel-Haus festgestellt. Statt maximal 175 Zentimeter sind zum Beispiel unter dem 10. November 189 Zentimeter aktenkundig – was die Forderung der Behörde an den damaligen Bürgermeister auslöste, dass "wieder ordnungsgemäße Wasserstände hergestellt werden".
Noch das Siegel mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz ziert den Briefkopf der "Wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung" der Staatlichen Gewässeraufsicht vom 2. März 1990. Darin gewährt die mit ihrer Außenstelle in Woltersdorf ansässige Wasserwirtschaftsdirektion dem Rat des Kreises Strausberg, Abteilung Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, das Heben und Senken des Wasserstandes zwischen den Pegelständen 145 und 170 Zentimetern. "Hintergrund war die Wasserentnahme zur Bewässerung der Gemüseanbauflächen der LPG Bollersdorf", erklärt Siegfried Haerdel den Ursprung, auf dem gewissermaßen auch die Folgebescheide basieren. Zwar gab es die LPG und damit den primären Grund für massive Entnahmen und damit Anstauungen schon bald nicht mehr. An der Praxis an sich, den Wasserstand solcherart künstlich anzuheben, habe sich aber nichts geändert, moniert Haerdel. Das grüne Trio aus dem späteren Landesvater Matthias Platzeck (zu jener Zeit Umweltminister), Landesumweltamt-Chef Matthias Freude sowie dessen Mentor Michael Succow, damals Leiter der Projektgruppe Großschutzgebiete, habe in den ersten Nachwendejahren den Stau nicht beseitigt: "Sie wollten eine Vergrößerung der Oberfläche des Sees. Doch die Wellen haben die Uferbereiche damit stärker angeschnitten, durchnässt und Teile abgeschwemmt."
Vorschlag: Wehr entfernen
Es sei nicht zu leugnen, dass sich das Problem verringerter Sichttiefen in der jüngsten Vergangenheit von fünf bis acht Jahren weiter verschärft habe, räumt Haerdel auf eine Nachfrage dazu ein. Dass von klarem Durchblick bis acht oder zehn Meter aber schon seit vor der Jahrtausendwende keine Rede mehr sein könne, dürfe deshalb aber nicht außer Acht gelassen werden.
"Ich wäre sehr dafür, das Wehr wieder zu entfernen", betont der Buckower. Schließlich hebe das Anstauen des Sees in der Folge auch den Grundwasserspiegel, was ebenfalls für Schäden sorge. Schon sein Vater hatte in seinen umfangreichen Ausführungen auf die womöglich vermeidbaren Ausgaben von damals mehr als einer halben Million Mark verwiesen, die im Kellerbereich des Brecht-Weigel-Hauses zur Trockenlegung nötig waren.
Ursprünglicher Zweck entfallen
Eine Bürgerinitiative 1994 blieb erfolglos, auch die von Reinhold Haerdel 1997 eingereichte Untätigkeitsklage wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 27. Juli 1999 abgewiesen, wie in dem Kompendium nachzulesen ist. Auch eine weitere Bürgerinitiative von 2002 verlief letztlich im Sande. "Vorliegend wünscht die Stadt Buckow einen hohen Einstau des Schermützelsees", teilte das zuständige Ministerium in einem Schreiben vom 6. April 2004 mit. Siegfried Haerdels Vater verwies allerdings darauf, dass selbst das Gericht schon fünf Jahre zuvor trotz Abweisung seiner Klage zu dem Schluss gekommen war, dass der ursprüngliche Zweck des Stauens entfallen sei.
Laut den Bestimmungen der wasserschutzrechtlichen Genehmigung vom März 1990 würde sie damit automatisch erlöschen, wären die spätere Verlängerung und Anpassung, als das "Heben und Senken des Pegels" 2002 vom Kreis auf die Stadt Buckow überging, gar nicht statthaft gewesen.