Berliner Gaststätten sollen auch in diesem Jahr möglichst große Flächen für die Außengastronomie nutzen können. Der Senat beschloss dazu am Dienstag wie schon 2020 eine Regelung, die den Bezirken erlaubt, auf fällige Sondernutzungsgebühren zu verzichten.
Wegen Corona mehr Außengastronomie
Wegen der Corona-Pandemie hatten im Vorjahr viele Wirte ihre Außengastronomie ausgeweitet und Tische und Stühle auf Bürgersteige oder Parkplätze gestellt, um ihre Gäste möglichst pandemiekonform bewirten zu können. Einige Bezirke unterstützten das und erhoben keine Gebühren für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese Möglichkeit gibt es nun auch im zweiten Corona-Jahr - noch sind Gaststätten wegen des Lockdowns allerdings geschlossen.
Corona in der Uckermark
Gastronomie fordert mit der Aktion „gedeckter Tisch“ Ende der Corona-Beschränkungen
Angermünde
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