● Das 49-Euro-Ticket startet am 01.05.2023. Mit dem Deutschland-Ticket können Fahrgäste in ganz Deutschland in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs fahren.
● Fahrgäste können das 49-Euro-Ticket über alle DB-Vertriebskanäle wie bahn.de, DB Navigator (App) und DB Streckenagent (App) sowie deutschlandweit in den DB Reisezentren kaufen. Andere Verkehrsunternehmen werden das Ticket ebenfalls zum Verkauf anbieten. Das Ticket ist eine Jahreskarte im Abo mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise. Es ist nur für die 2. Klasse erhältlich. Das 49-Euro-Ticket ist monatlich bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündbar. Die Kündigung des 49-Euro-Tickets kann man über das Abo-Portal der Deutschen Bahn tätigen.

Mitnahmeregelung des 49-Euro-Tickets – Kinder, Hunde, Fahrrad und weitere Personen

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Minderjährige über 6 Jahre brauchen ein eigenes Ticket. Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Jeder Fahrgast über 6 Jahren braucht ein eigenes Ticket. Mitnahmeregelungen von anderen Abos der Deutschen Bahn sind nicht für das 49-Euro-Ticket gültig.
● Entgeltpflichtige Hunde können nicht kostenfrei bei einem 49-Euro-Ticket-Besitzer mitfahren. Die Vierbeiner brauchen ein gültiges Ticket im jeweiligen Tarifgebiet, in dem man unterwegs ist. Für Begleithunde, kleine Haustiere bis zu der Größe einer Hauskatze und kleine Hunde muss im Allgemeinen kein Fahrschein erworben werden - sie können in einer Transportbox kostenlos fahren. Für größere Hunde, die keine Begleithunde sind, muss ein Zusatzticket erworben werden. Ein 49-Euro-Ticket für Hunde gibt es nicht.
● Für die Fahrradmitnahme mit dem 49-Euro-Ticket gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Tarifgebiets, welches man durchfährt. In einigen Tarifgebieten ist die Fahrradmitnahme kostenlos - dann ist es auch mit dem 49-Euro-Tickets kostenlos. Muss in einem Tarifgebiet ein Fahrschein für das Fahrrad erworben werden, muss man das auch mit dem 49-Euro-Ticket tun.
● Das 49-Euro-Ticket kann nicht auf Dritte übertragen werden. Das Ticket ist nur mit Namenseintrag sowie einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Kombination mit anderen Abos und Tickets

● Für den Fernverkehr ist immer ein separates, gültiges Ticket für den Fernverkehr erforderlich. Man kann aber das 49-Euro-Ticket nutzen, um zu einem Fernverkehrszug zu gelangen oder im Zielort den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
● Die Kombination von 49-Euro-Ticket und der BahnCard 100 macht die Nutzung des kompletten bundesweiten Nahverkehrs (SPNV und ÖPNV) möglich. Mit der BahnCard 100 allein kann man nur den Schienennahverkehrs (SPNV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im City-Ticket Gebiet nutzen.
● Hat man bereits ein anderes Abo, kann man einen Wechsel zum 49-Euro-Ticket im Abo-Portal auf www.bahn.de/aboportal einleiten.
● Das 49-Euro-Ticket wird auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen erhältlich sein. Um das 49-Euro-Ticket als Jobticket ausgeben zu können, muss der Arbeitgeber mindestens 25% der Kosten pro Monat und Ticket tragen.

Umtausch, Erstattung und Entschädigung

● Das 49-Euro-Ticket kann vor dem 1. Geltungstag kostenlos umgetauscht und erstattet werden. Nach dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch oder eine Erstattung nicht mehr möglich.
● Wenn man im Nahverkehr mit dem 49-Euro-Ticket mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt, hat man pro Fall ein Recht auf Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Allerdings werden Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt. Man kann aber Entschädigungsfälle pro Abo-Laufzeit sammeln und beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung einreichen, um die Entschädigung zu erhalten.
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