Der Vorsitzende des Brandenburger Naturschutzbundes (Nabu), Friedhelm Schmitz-Jersch, begrüßte, dass das Gericht keine Berufung zugelassen hat. "Dadurch macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass es die vom Landesumweltamt erteilte Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben für sehr eindeutig rechtswidrig hält", meinte er. Das Agrarministerium könne zwar noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Dieser Schritt würde aus Sicht des Verbandes allerdings belegen, dass die Landesregierung die industrielle Tierhaltung weiter unterstützt.
Leserforum
Anlage für Schweinemast
Genossen Umweltaktivisten, lernt endlich aus der Vergangenheit und lasst ab von jeglichem Rassismus! Kein Schwein ist illegal! In ganz Europa haben sich die Schweine aus Protest gegen Eure Diskriminierung auf Halbmast gesetzt!
Ihr Kommentar zum Thema