Wer schon länger nach einer Möglichkeit sucht, dem Frust über lärmende Züge und S-Bahnen Luft zu machen, hat jetzt die Gelegenheit dazu. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet den Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs an, sich vom 13. März bis 24. April 2023 an einer Lärmaktionsplanung zu beteiligen und damit zur Planung von Lärmsanierung in den jeweiligen Regionen beizutragen.
Dafür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine eigene Seite eingerichtet, auf der Fragebögen zu unterschiedlichen Orten ausgefüllt werden können. Darunter sind vor allem Orte wie Haus, Schule, Arbeitsplatz oder öffentliche Räume angeführt. Die Umfrage bezieht sich also nicht nur auf den Lärm vor der eigenen Haustür, sondern auf das gesamte Umfeld.
Zwei Phasen sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen
Von den insgesamt fünf Phasen der Lärmaktionsplanung sind zwei für die öffentliche Beteiligung vorgesehen. In der ersten Beteiligungsphase sollen die Bürgerinnen und Bürger zunächst Auskünfte zu Ihrer individuellen Lärmsituation geben. Anhand dieser Angaben wird anschließend ein Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt und der in der zweiten Beteiligungsphase bewertet werden kann.
Zusätzlich zur Bewertung können die Teilnehmenden dem Eisenbahn-Bundesamt an der Stelle eine Rückmeldung zum Verfahren der Lärmaktionsplanung geben. Der genaue Termin für die zweite Phase wird jedoch erst später bekannt gegeben.
Kein Rechtscharakter
Laut einem Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes hat die Lärmaktionsplanung keinen Rechtscharakter. Das heißt, dass weder die Deutsche Bahn AG, noch die Länder oder Kommunen den finalen Aktionsplan einhalten müssen. Sie diene lediglich als ein transparentes Planungsinstrument, nach dem sich der Bund bei der Erstellung von eigenen Lärmsanierungsmaßnahmen und Sanierungsprogrammen richten kann. Nichtsdestotrotz haben auch die Länder und Kommunen Zugriff zu den Daten und können diese für eigene Sanierungsprojekte verwenden.
Ob und wie weit dies tatsächlich geschieht, lässt sich allerdings nicht sagen. Bei einer schriftlichen Anfrage dieses Nachrichtenportals, ob das Land die Pläne des Bundes berücksichtigt, verweist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg auf die DB Netz AG, da sie der Bauherr für die Haupteisenbahnstrecken ist. Die Deutsche Bahn AG möchte dazu jedoch keine genaue Stellungnahme abgeben. Ein Mitarbeiter der Pressestelle, der nicht zitiert werden möchte, verweist lediglich auf das allgemeine Informationsdokument zur Lärmsanierungsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes und die Internetseite der DB Netze, auf der der Konzern sein eigenes Lärmsanierungsprogramm dokumentiert.
Teilnahme lohnt sich trotzdem
Für alle, die vom Schienenlärm betroffen sind, dürfte sich die Teilnahme an der Umfrage des Bundes trotzdem lohnen. Auf diese Weise lässt sich zumindest seitens des Bundes ein Bild über die aktuelle Lage der Lärmbelästigung entlang der Eisenbahnstrecken machen. Ebenso lohnt sich der Blick auf die besagte Internetseite der DB Netze. Dort besteht die Möglichkeit, sich über geplante oder bereits abgeschlossene Projekte in der Umgebung zu informieren. Außerdem werde an der Stelle Förderanträge für sogenannten passive Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Mit passiven Maßnahmen sind Sanierungen in Form von Schallschutzfenstern, Schalldämmlüfter, Fassadendämmung oder Dachsanierungen gemeint, die direkt an den betroffenen Häusern durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch besteht hier nicht, jedoch werden die Anträge von der Deutschen Bahn AG geprüft und in manchen Fällen gefördert.
In Brandenburg wurden zwischen 2001 und 2022 beispielsweise in insgesamt 384 Wohnungen passive Maßnahmen umgesetzt.
Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn AG verfolgt beim Lärmschutz eine sogenannte Zwei-Säulen-Strategie, bestehen aus einem Lärmschutz vor Ort und einem Lärmschutz an der Quelle.
Der Lärmschutz vor Ort bezieht sich auf alle Arten von Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern sowie die Ausstattung von privaten Wohnungen oder Häusern mit Schallschutzfenstern oder anderen lärmmindernden Materialien.
Der Lärmschutz an der Quelle meint wiederum die technische Ausrüstung der Züge selbst. Wie zum Beispiel die Flüsterbremsen aus einem lärmreduzierenden Material oder modernere Antriebsmotoren.
Bis Ende 2030 soll voraussichtlich die Hälfte der gesamten lärmbelasteten Strecken durch Lärmschutzmaßnahmen vor Ort von Schienenverkehrslärm entlasten.